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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Verlust aus der Veräußerung von Aktien. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Keine Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG a.F. bei Aufwendungen eines Raststättenbetreibers für die Bewirtung von Busfahrern als Gegenleistung für das Zuführen von potentiellen Kunden (BFH 26.4.18, X R 24/17)

     

    • Zum Rechnungsmerkmal „vollständige Anschrift“ bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug (BFH 13.6.18, XI R 20/14)

     

    • Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe (BFH 13.6.18, XI R 20/16)

     

    • Verlust aus der Veräußerung von Aktien (BFH 12.6.18, VIII R 32/16)
    Quelle: ID 45505151