· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung, wonach Freimaurerloge, die Frauen - ohne zwingend sachliche Gründe - von der Mitgliedschaft ausschließen, nicht gemeinnützig sind, weil sie nicht die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 1 AO fördern. Die Entscheidung könnte auch andere Vereine betreffen, die sich explizit nur an ein Geschlecht richten. |
Im Einzelnen:
- Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm (BFH 15.3.17, I R 11/15)
- Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit (BFH 5.4.17, II R 30/15)
- Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen - Fehlende „Förderung der Allgemeinheit“ - Schutzbereich des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgesellschaften - Keine Gleichheit im Unrecht - Schutz nach der EMRK (BFH 17.5.17, V R 52/15)
- Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches Arbeitszimmer - Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im StVereinfG 2011 - Minderung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG - Überprüfung von Schätzungen (BFH 25.4.17, VIII R 52/13)
Quelle: ID 44816841