· Nachricht · Einkommensteuer
Wertgleiche Auseinandersetzung einer vermögensverwaltenden GbR als entgeltlicher Tausch
Das FG Baden-Württemberg (2.1.26, 7 K 583/25; Rev. BFH IX R 5/28, Einspruchsmuster ) ist zu der Beurteilung gelangt, dass die wertgleiche Auseinandersetzung einer vermögensverwaltenden GbR ohne Geld-Spitzenausgleich, bei dem eine Wohnung einem Gesellschafter schon bei Gründung im damaligen notariellen Gesellschaftsvertrag zum Alleineigentum zugewiesen wurde, zu einem entgeltlichen Tausch i. S. d. § 23 EStG führt.
Das FG ist damit der Argumentation des Klägers, es handele sich lediglich um einem steuerneutralen Zuordnungsakt nicht gefolgt.
PRAXISTIPP — Solange der BFH diese Frage nicht höchstrichterlich geklärt hat, spricht die bisherige Linie von Rechtsprechung und Verwaltung zu Realteilungen ohne Spitzenausgleich im Privatvermögen – einschließlich realteilungsähnlicher Vorgänge bei vermögensverwaltenden Strukturen – deutlich für die Einordnung als steuerneutralen Zuordnungsakt und gegen einen entgeltlichen Tausch i. S. d. § 23 EStG. Die Revisionsentscheidung dürfte daher mit Spannung erwartet werden. Der Umstand, dass der BFH die Revision im NZB-Verfahren zugelassen hat, nährt die Hoffnung, dass das Besprechungsurteil mit seinen nachteiligen Steuerauswirkungen doch keinem Bestand haben könnte. Einspruch und ggf. Klage sind daher geboten. |