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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Waren die Kinderfreibeträge 2014 zu niedrig?

    | Nach dem 9. Existenzminimumbericht musste für Kinder im Jahr 2014 ein Existenzminimum von 4.440 EUR steuerfrei bleiben. Der Gesetzgeber gewährte Eltern jedoch nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro - und damit zu wenig! Je nach Steuersatz zahlten Eltern dadurch mehr Steuern, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mehr als 30 Euro können pro Kind zusammenkommen (Rev. BFH III R 13/17 ). |

     

    Mit dem Kinderfreibetrag soll den Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder abzusichern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben. Alle zwei Jahre wird der so genannte Existenzminimumbericht vorgelegt, um die exakte Höhe des freizustellenden Existenzminimums zu beziffern. Im Jahr 2014 hat der Gesetzgeber die Vorgabe aus dem Existenzminimumbericht nicht vollständig umgesetzt. Der Kinderfreibetrag blieb um 72 EUR hinter den Vorgaben zurück.

     

    PRAXISHINWEIS | Das Bundesfinanzministerium hat bereits auf entsprechende Streitverfahren reagiert, denn die Steuerbescheide bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen. Eltern brauchen aktuell also nichts zu unternehmen. Die Steuerbescheide erhalten einen Vorläufigkeitsvermerk und können dadurch später noch zugunsten der Eltern geändert werden.

     
    Quelle: ID 44680585