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  • 25.05.2017 · Nachricht · Einkommensteuer

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung

    Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die nach Verkauf einer Zweitwohnung zur doppelten Haushaltsführung entstanden ist, ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig (FG Rheinland-Pfalz 16.5.17, 2 K 1701/14, Rev. eingelegt).