04.03.2019 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag
Bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des volljährigen Kindes kommt eine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags und bei Volljährigkeit des Kindes eine hälftige Übertragung des Betreuungsfreibetrags nicht in Betracht (FG Schleswig-Holstein 8.6.18, 2 K 46/17, Rev. BFH III R 61/18).
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