04.03.2019 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag
| Bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des volljährigen Kindes kommt eine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags und bei Volljährigkeit des Kindes eine hälftige Übertragung des Betreuungsfreibetrags nicht in Betracht (FG Schleswig-Holstein 8.6.18, 2 K 46/17, Rev. BFH III R 61/18). |
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