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  • 04.03.2021 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung als Veräußerungsgeschäft

    | Bislang ist ungeklärt, ob die Zwangsversteigerung aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG fällt. Aktuell hat sich das FG Düsseldorf im Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz hierzu geäußert. Danach ist der Eigentumsverlust im Wege der Zwangsversteigerung nicht mit einem Eigentumsverlust im Wege einer Enteignung vergleichbar mit der Folge der Steuerpflicht (FG Düsseldorf 26.11.20, 2 V 2664/20 A(E), Einspruchsmuster ). |