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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Oktober 2026)

    Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.

     

    • Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer: Wenn Eheleute gemeinsam Räumlichkeiten anmieten, die ausschließlich von einem Ehegatten als außerhäusliches Arbeitszimmer genutzt werden, ist dann nicht zwischen grundstücksorientierten und nutzungsorientierten Aufwendungen zu unterscheiden? (BFH VI R 13/26)

     

    • Aufzeichnungspflichten für das häusliche Arbeitszimmer Selbständiger: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen an die Aufzeichnung der Arbeitszimmeraufwendungen eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, die über die Anforderungen bei Arbeitnehmern hinausgehen (BVerfG 2 BvR 1327/26)

     

    • Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG in Anspruch genommen werden, obwohl im Rahmen der Grundstücksvermietung neben dem Grundbesitz auch als Betriebsvorrichtungen zu qualifizierende, fest mit dem Grundstück verbundene Einrichtungen (Waschplatz und Fahrzeugwaage) mitüberlassen wurden, oder schließt diese Mitvermietung als begünstigungsschädliches Nebengeschäft die Anwendung der erweiterten Kürzung aus? (BFH III R 6/26).

     

    • Aufteilung von Steuererstattungen nach Trennung von Ehegatten: Ist bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten, inzwischen getrennt lebenden Ehegatten der aus § 37 Abs. 2 AO folgende Erstattungsanspruch aus einer nachträglich auf 0 € geänderten Einkommensteuerfestsetzung (einschließlich Solidaritätszuschlag und Zinsen) in voller Höhe allein dem Ehegatten zuzurechnen, der die der Änderungsfestsetzung zugrunde liegenden Nachzahlungen erkennbar ausschließlich auf eigene Rechnung erbracht hat, obwohl das BMF-Schreiben vom 14.01.2015, BStBl I 2015, 83, Tz. 3.7., eine „Gesamtaufrollung“ aller von Anfang an geleisteten Zahlungen mit quotenmäßiger Aufteilung des Erstattungsbetrags vorsieht und frühere, auch auf Rechnung beider Ehegatten geleistete Vorauszahlungen bereits vollständig erstattet worden sind? (BFH III R 9/26)

     

    • Rückstellungen für später geltend gemachte Rückforderungen: Ist ein nach dem Bilanzstichtag ergangener Rückforderungsbescheid über Corona-Testvergütungen als wertaufhellender Umstand im Rahmen der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) zu berücksichtigen, wenn die den Rückforderungsanspruch begründenden Umstände (hier: fehlende Dokumentation oder Unrichtigkeit der Abrechnungsunterlagen) bereits am Bilanzstichtag objektiv vorlagen, aber der Gläubigerin erst durch eine spätere Prüfung bekannt wurden? (BFH X R 25/26)
    Quelle: ID 51007659