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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Oktober 2019)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Investitionsabzugsbetrag: Auf welche Weise kann der für Zwecke des § 7g EStG geforderte Nachweis der ausschließlichen oder fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw erbracht werden? (FG Münster 10.7.19, 7 K 2862/17 E, Rev. BFH VIII R 24/19)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Supervisionsleistungen: Sind Supervisionsleistungen, die an Arbeitnehmer in sozialen Berufen im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt werden, als Fortbildungsleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei? Handelt es sich bei dem Supervisor um einen Privatlehrer i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL? (FG Münster 12.3.19, 15 K 1768/17 U, Rev. BFH XI R 6/19)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Intensivpflegeleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Krankenhäusern: 1. Setzt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für einen im Krankenhausbetrieb tätigen Unternehmer, der eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit ausübt, voraus, dass er eigene Patienten als unmittelbare Leistungsempfänger behandelt? 2. Wird ein Unternehmer zu einer Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn er hinsichtlich der von ihm durchgeführten Patientenbehandlung in Krankenhäusern gegenüber Krankenhäusern tätig wird, obwohl seine Berufsgruppe (hier Krankenpfleger) üblicherweise in der Wohnung der Patienten oder Pflegeheimen gegenüber Patienten tätig ist? Kann die GmbH sich wegen Unionsrechtswidrigkeit von § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb bis gg UStG unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen? (FG Niedersachsen 22.8.18, 5 K 237/16, Rev. BFH XI R 12/19).

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Laborleistungen: 1. Handelt es sich bei von einem Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik nach Anordnung von Ärzten, Krankenhäusern oder anderen Heilbehandlungseinrichtungen und gemäß Beauftragung eines Laborunternehmens durchgeführten Befunderhebungen zu Laborproben und Hilfestellungen zu transfusionsmedizinischen Behandlungen um nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin? 2. Setzt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient im konkret umsatzsteuerrechtlich zu beurteilenden Leistungsverhältnis voraus? (Das Verfahren XI R 23/15 war durch Beschluss vom 11.10.17 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-700/17 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. (FG Berlin-Brandenburg 10.11.15, 2 K 2409/13; Rev. BFH XI R 23/19, vormals XI R 23/15).
    Quelle: ID 46192647