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  • 11.05.2021 · Nachricht · Abgabenordnung

    Sorgfaltspflichten eines Kaufmanns

    | Der Eintritt der Festsetzungsverjährung ist mitunter von der Erfüllung der Verlängerungstatbestände des § 169 Abs. 2 S. 2 AO abhängig. Dazu zählt die leichtfertige Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Die Annahme einer solchen Steuerstraftat hängt davon ab, ob dem Täter eine Sorgfaltspflichtverletzung anzulasten ist, insbesondere, ob er gegen seine Erkundigungspflichten verstoßen hat. Grundsätzlich muss sich jeder Steuerpflichtige über diejenigen steuerlichen Pflichten unterrichten, die ihn im Rahmen seines Lebenskreises treffen. Dies gilt zwar in besonderem Maße in Bezug auf solche steuerrechtlichen Pflichten, die aus der Ausübung des Gewerbes oder der freiberuflichen Tätigkeit erwachsen. Umstritten ist, welche Anforderungen an die Erkundigungspflichten bei einem Kaufmann gelten. |