07.08.2014 · Fachbeitrag · § 33 EStG
Kosten eines behindertengerechten Umbaus einer Motoryacht als außergewöhnliche Belastungen?
Aufwendungen eines Behinderten, die dazu dienen, trotz fortschreitender Gebrechen weiterhin einem Hobby (im Streitfall: Nutzung einer Motoryacht) nachgehen zu können, sind nach Auffassung des Niedersächsischen FG mangels tatsächlicher Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Der BFH prüft die Rechtsfrage im Revisionsverfahren.
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