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  • 23.04.2014 · Fachbeitrag · §§ 24b - 26b EStG

    Mehr Entlastung für Alleinerziehende?

    | Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind Verheiratete sowie Haushaltsgemeinschaften mit erwachsenen Kindern ausgeschlossen. BVerfG und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) hatten hiergegen eingelegten Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Beim BVerfG und beim BFH anhängig ist jetzt die Frage, ob einem Alleinerziehenden mit Kindern die Berücksichtigung des für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner geltenden Splittingtarifs zusteht und die Nichtgewährung als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie gem. Art. 6 GG anzusehen ist. Laut BFH ist aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben bislang keine Ausdehnung des Splittingtarifs zu folgern und Alleinerziehende müssen Ehegatten nicht gleichgestellt werden. |