Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.04.2014 · Fachbeitrag · § 22 EStG

    Einordnung von Entgelten als sonstige Leistungen

    Der BFH hatte entschieden, dass Gewinne für das Mitwirken an Sendeformaten steuerbar sind und das Preisgeld als Entgelt in den Anwendungsbereich der sonstigen Leistungen des § 22 Nr. 3 EStG fällt. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde unter 2 BvR 1503/12 eingelegt.