· Fachbeitrag · § 146 AO
Ermessensausübung beim Verzögerungsgeld
| Die Verwaltung lässt beim BFH prüfen, |
- welche Grundsätze für die Ermessensausübung hinsichtlich der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen der Nichtvorlage angeforderter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung gelten (IV R 25/11),
- inwieweit in die Höhe des Druckmittels auch Zeiträume einzubeziehen sind, in denen ein Antrag auf AdV anhängig war (IV R 25/11),
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