26.09.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundsteuer
Die Finanzverwaltung, aber auch die Gesetzgeber von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben umgehend auf die Aussetzungsbeschlüsse des BFH vom 27.5.24 (II B 78/23 und II B 79/23) reagiert, und die Finanzverwaltung lässt nun den Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts bei der Grundsteuer zu. Was wichtig ist, wird nachfolgend unter Berücksichtigung der gleichlautenden Ländererlasse vom 24.6.24 (S 3017, BStBl I 24, 1073) für die Praxis erläutert.
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09.05.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sachwertverfahren
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde das Sachwertverfahren gemäß § 189 ff. BewG für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.15 an die „Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 5.9.12, BAnz AT 18.10.2012 B1“ angepasst (Brüggemann, ErbBstg 15, 298 ff.). Im folgenden Musterfall wird die alte und neue Rechtslage für die Bewertung eines mit einem industriellen Produktionsgebäude sowie einem Verwaltungsgebäude bebauten Grundstücks gegenübergestellt, das anlässlich einer Betriebsaufspaltung im ...
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01.10.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertung Grundbesitz
Die Finanzverwaltung erkennt in den ErbStR 2011 zu § 198 BewG unterschiedliche Möglichkeiten zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts an. Praxisfälle zur Anwendung des neuen Rechts sowie finanzgerichtliche Entscheidungen haben die Finanzverwaltung nun veranlasst, ihre grundsätzlichen Aussagen durch ergänzende Hinweise zu der Frage des Verkehrswertnachweises für Grundstücke zu konkretisieren. Außerdem hat der BFH die Auffassung der Verwaltung zur Berücksichtigung von ...
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Zu dem vom Deutschen Bundestag am 24.6.16 beschlossenen Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG hat der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 21.9.16 eine Beschlussempfehlung abgegeben. Den Änderungen haben der Deutsche Bundestag am 29.9.16 und der Bundesrat am 14.10.16 zugestimmt. Im Folgenden werden die Änderungen des BewG und des ErbStG anhand zahlreicher Beispiele erläutert und erste Gestaltungshinweise gegeben.
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30.08.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundvermögen
Abweichend von der Wertermittlung für Grundstücke nach § 179 BewG und den §§ 182 bis 196 BewG ist der niedrigere gemeine Wert (Verkehrs- bzw. Marktwert) am Bewertungsstichtag festzustellen, wenn der Steuerpflichtige diesen nachweist (§ 198 BewG). Die Finanzverwaltung erkennt in R B 198 ErbStR 2011 zu § 198 BewG unterschiedliche Möglichkeiten zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts an.
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