01.09.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist bei einem Einzelunternehmer ein Grundstück für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwe-cke dem Betriebsvermögen zuzurechnen?
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01.09.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Beim IV., VII. und XI. Senat wird angefragt, ob sie an der Auffassung festhalten, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann (BFH, Beschluss, 29.3.2000, I R 76/99 DStR 2000, 1220).
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01.09.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht
Unterhaltsleistungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Vermögenserwerber die Leistungen nicht aus tatsächlich erzielten Erträgen des übernommenen Vermögens erbringen kann. § 12 Nr. 2 EStG schließt den Sonderausgabenabzug aus, wenn der Vermögensübergeber das bereits zuvor von ihm bewohnte Einfamilienhaus nach der Übertragung unentgeltlich weiternutzt (FG Düsseldorf 24.2.2000,10 K 3539/96 E - rkr. -, EFG 2000, 621).
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01.09.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzverwaltung
Auch Gutachten von Grundstückssachverständigen, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, können zum Nachweis für den Verkehrswert anerkannt werden, wenn sie der Verordnung (WertV) und den Richtlinien zur Wertermittlung (WertR) genügen (FinMin Schleswig-Holstein 26.6.2000, VI 316 - S 3014c - 004, NWB 30/2000, 2788).
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01.09.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht
Die Feststellungen des Lage-FA bei der Bedarfsbewertung nach § 138 Abs. 5 BewG binden das ErbSt-FA nur hinsichtlich des Grundstückswertes, nicht jedoch hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Zurechnung des Grundstücks (FG Hessen, Beschluss, 28.3.2000, 1 V 4736/99 - rkr. -, EFG 2000, 632).
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01.09.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Kann die übliche Miete nicht geschätzt werden, darf auf die von den FÄ erarbeiteten Mietspiegel zurückgegriffen werden. Dabei ist nicht zwingend dasselbe Baujahr anzusetzen, das für die Bestimmung des Vervielfältigers nach § 80 BewG maßgebend ist. Durch nachträgliche Baumaßnahmen kann ein Gebäude nämlich so wesentlich verändert werden, dass es bei Anwendung eines Mietspiegels nicht mehr mit Gebäuden des ursprünglichen Baujahrs vergleichbar ist (BFH 5.5.99, II R 54/97, BFH/NV ...
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01.09.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzverwaltung
Liegt der marktübliche Zinssatz für ein unverzinsliches oder niedrig verzinsliches Darlehen unter 5,5 Prozent kann, für die Bewertung der Nutzungsvorteile von dem durch den Steuerpflichtigen nachzuweisenden niedrigeren Zinssatz ausgegangen werden (FinMin Baden-Württemberg 20.1.2000, S 3104/6, DStR 2000, 204).
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