01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · BayObLG
Ob jemand bei Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nur mittels eines psychiatrischen Gutachtens entscheiden. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber nur erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte Anlass geben, an der Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (BayObLG, Beschluss, 19.4.2000, 1 Z BR 159/99, BayObLG Report 2000, 43, Abruf-Nr. 001099).
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht
Die Zeichnung des Namens am Rande einer Testamentsurkunde stellt in der Regel keine Unterschrift dar. Etwas anderes kann aber nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls dann gelten, wenn auf dem betreffenden Blatt unter dem Text kein Raum für eine Unterzeichnung war und sich deshalb der neben den Text gesetzte Namenszug als räumlicher Abschluss der Urkunde darstellt. Die Rechtsprechung des BGH, nach der ein auf den oberen Rand eines Überweisungsformulars oder ein neben den Text der ...
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Ein zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels gehörendes Grundstück wird durch die privat motivierte Übertragung an einen Angehörigen entnommen.
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Ein Mehrfamilienhaus kann entgegen Tz 9 (BMF 20.12.90, BStBl I, 884; 21.1.2000, BStBl I,133) Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel sein. War das verkaufte Grundstück im Wege der Erbfolge auf den Veräußerer übergegangen, ist hinsichtlich der Frage des sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung und Veräußerung die Besitzdauer des Erblassers entgegen Tz 2 (BMF 20.12.90, aaO) grundsätzlich ...
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzverwaltung
Die Ermittlung der am Bewertungsstichtag maßgebenden pauschalen Zu- und Abschläge aus den Kurswertlisten unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Wertabweichung von an der Börse notierten Stamm- und Vorzugsaktien überschreitet die Grenzen einer rechtlich vertretbaren Schätzung und wird aufgegeben (FinMin Baden-Württemberg 19.4.2000, S 3263/2, DStR 2000, 822).
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Vereinbaren der ein Grundstück Zuwendende und der Bedachte, der eine Grundschuld und die ihr zu Grunde liegende Darlehensverbindlichkeit (kumulativ) übernimmt, dass im Innenverhältnis der Zuwendende weiterhin den Kapitaldienst leisten soll, erbringt der Bedachte gegenüber dem Zuwendenden keine Gegenleistung in Form der Befreiung von einer Darlehensschuld. Es liegt keine gemischte freigebige Zuwendung vor (BFH, Beschluss, II B 88/99, 26.1.2000, BFH/NV 2000, 954, Abruf-Nr. 001093*).
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesetzgebungsinitiative
Auf Grund der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss, 22.7.95, BStBl II, 655) wurde die Vermögensteuer nicht weiter erhoben. Gleichzeitig blieb das Thema einer über die Erbschaft-und Schenkungsteuer hinausgehenden Vermögensbesteuerung aktuell. Das Bundesministerium der Finanzen setzte 1999 eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der möglichen Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Vermögensbesteuerung befassen sollte. Diese Arbeitsgruppe, an der nicht alle Bundesländer ...
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzverwaltung
Für die Ermittlung des Ertragshundertsatzes kommt es auf den nachhaltig erzielbaren Jahresertrag (R 99 Abs. 1 ErbStR) frei von Sondereinflüssen an. Umstände, die einmalige Vorgänge betreffen, bleiben deshalb bei der Beurteilung der Zukunftsaussichten unberücksichtigt. Hierunter fallen auch die Gewinnauswirkungen auf Grund der durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 geänderten Bilanzierungsvorschriften einschließlich der Auflösung der gegebenenfalls zunächst gewinnmindernd ...
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Ist eine testamentarische Teilungsanordnung dahingehend zu verstehen, dass der Gewinn des einem der Erben zugeteilten Unternehmens von einem vor der Verteilung liegenden Zeitpunkt an dem Übernehmer zustehen soll, und verhalten sich die Erben dementsprechend, so ist dies auch steuerlich anzuerkennen. Dem steht der Ablauf der Sechs-Monats-Frist der Finanzverwaltung (BMF 11.1.93, BStBl I, 62) nicht entgegen (BFH 4.5.2000, IV R 10/99,BFH/NV 2000, 1039, Abruf-Nr. 000704).
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Der bei einer Sonderrechtsnachfolge in den Mitunternehmeranteil beim Erblasser entstehende Gewinn aus der Entnahme des Sonderbetriebsvermögens unterliegt nicht der Gewerbesteuer (BFH 15.3.2000, VIII R 51/98, BStBl II 316, 1159, Abruf-Nr. 000631).
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