01.08.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Der Schenker bleibt wirtschaftlicher Eigentümer verschenkter GmbH-Anteile, wenn über einen Nießbrauchsvorbehalt hinaus die Ausübung des Stimmrechts des Beschenkten in der Gesellschafterversammlung - unter Drohung des Widerrufs der Schenkung - entsprechend den Weisungen des Schenkers zu erfolgen hat (FG Niedersachsen 19.3.02, 1 K 178/97, n.v.). (Abruf-Nr. 020838)
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Soll ein aus dem Betriebsvermögen „geschenkter“ Betrag nach dem Gesamtplan der Beteiligten als Darlehen zurückgewährt werden, sind die vom „Schenker“ gezahlten Darlehenszinsen keine Betriebsausgaben. Liegt ein solcher anhand von Indizien festzustellender Gesamtplan vor, ist es ohne Bedeutung, ob der Darlehensvertrag und seine Durchführung in allen Punkten der zwischen Fremden üblichen Gestaltung entsprechen (BFH 22.1.02, VIII R 46/00, DStR 02, 716) (Abruf-Nr. 020473)
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Die Praxis zeigt, dass auch die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen FÄ den Eintritt der Verjährung nicht immer erkennen. Da die Steuer mit Eintritt der Verjährung erlischt (§ 47 AO), ist die Verjährung in der Beratung immer zu prüfen. Anhand von einigen Praxisbeispielen soll das Zusammenspiel aus Anzeige- und Erklärungspflichten und dem Lauf der steuerlichen Verjährungsfrist dargestellt werden.
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeiten
Unter „üblich“ sind die am Bestattungsort allgemein erforderlichen Aufwendungen für die Grabpflege zu verstehen. Soweit die geltend gemachten Kosten diesen Rahmen übersteigen, sind sie zum Abzug nicht zugelassen, selbst wenn höhere Grabpflegekosten auf der gesellschaftlichen Ebene bzw. der beruflichen Stellung des Erblassers oder sonstigen begründeten Umständen beruhen. Ohne weitere Nachweise werden jährlich 300 EUR anerkannt (OFD Koblenz ErbSt-Kartei 1974, § 10 Abs. 5 ErbStG, Karte ...
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbrecht
Die Schuldrechtsmodernisierung hat die erbrechtlichen Vorschriften des BGB von unmittelbaren Änderungen weitgehend verschont. Im 5. Buch sind nur einige Vorschriften redaktionell angepasst worden. Allerdings hat die Änderung der allgemeinen Vorschriften der Verjährung mittelbare Auswirkungen auf die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche. Entsprechendes gilt für den neuen Grundtatbestand der Leistungsstörungen in § 280 BGB. Dessen Neuregelung kann Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen ...
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsergänzung
Bei der Bewertung eines Geschenks zur Berechnung der Ergänzung des Pflichtteils ist ein Nießbrauch (entgegen BGHZ 118, 49/50) stets abzuziehen unabhängig davon, ob der Wert des Geschenks beim Erwerb durch den Beschenkten oder beim Erbfall maßgebend ist (OLG Celle 17.1.02, 22 U 334/98, n.v.). (Abruf-Nr. 020720)
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbengemeinschaft
Wird ein Betrieb aufgegeben, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ist für jeden Beteiligten der gemeine Wert der Wirtschaftsgüter anzusetzen, die er bei der Auseinandersetzung durch Realteilung erhalten hat. Dies gilt auch für eine Erbengemeinschaft (FG Niedersachsen 14.2.01, 4 K 508/95, rkr., DStRE 01, 857). (Abruf-Nr. 020718)
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Versorgungsvertrag
Wird die Mehrheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft gegen Versorgungsleistungen übertragen, so ist für die Frage, ob die Erträge des übertragenen Vermögens zur Abdeckung der wiederkehrenden Leistungen ausreichen, auf den ausschüttungsfähigen und nicht auf den tatsächlich ausgeschütteten Gewinn abzustellen (FG Münster 22.6.01, 11 K 3677/00 E, Rev. BFH X R 44/01, DStRE 02, 343). (Abruf-Nr. 020717)
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögensverwaltung
Nach einer neueren Entscheidung des BFH erzielt ein Rechtsanwalt, der als Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren tätig ist, Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (BFH 12.12.01 BStBl II 02, 202, Abruf-Nr. 020180). Diese Einkünfte können nach Auffassung des BFH unter den Voraussetzungen der so genannten Vervielfältigungstheorie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu beurteilen sein mit der Folge der möglichen Infizierung der übrigen ...
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Realteilung
Bei der Realteilung im engeren Sinne wird eine Mitunternehmerschaft beendet, indem die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung Teile des Gesellschaftsvermögens übernehmen und mit ihnen einen Gewerbebetrieb eröffnen oder fortführen. Im weiteren Sinne umfasst sie auch die Spaltung von Kapitalgesellschaften, die seit 1995 durch die Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes gesetzlich geregelt ist. Der Beitrag geht auf eine Reihe von praktischen Gestaltungsfragen ein.
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