01.02.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbengemeinschaft
Der BMF hat einige Passagen des Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung geändert (BMF 11.1.93, BStBl I, 62). Betroffen sind die Aussagen zur rückwirkenden Zurechnung laufender Einkünfte (Tz. 8 und 9) sowie zur steuerlichen Auswirkung einer Teilungsanordnung (Tz. 76). Die Neufassung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Zu den Auswirkungen durch das StSenkG und das UntStFG wird ein gesondertes BMF- Schreiben angekündigt (BMF ...
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksschenkung
Schenkungsteuer entsteht erst, wenn die Schenkung rechtswirksam zustande gekommen ist. Eine Genehmigung der Schenkung kann im Steuerrecht keine rückwirkenden Rechtsfolgen entfalten. Daher muss der Steuerpflichtige gegebenenfalls höhere Steuern zahlen, wenn sich zwischen der Vereinbarung der Schenkung und deren späterer Genehmigung die Steuer erhöht hat (FG Rheinland- Pfalz 23.8.02, 4 K 1204/01, Rev. BFH II R 53/02, n.v.). (Abruf-Nr. 021384)
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvertrag
Auch ein Erbvertrag schützt den Alleinerben nicht davor, dass der Erblasser zu Lebzeiten an Nichterben großzügige Geschenke verteilt. Handelt der Erblasser dabei in so genanntem lebzeitigen Eigeninteresse, hat die Schenkung auch nach seinem Tod Bestand. Dies ist der Fall, wenn er sich für Pflegeleistungen erkenntlich zeigen wollte (LG Coburg 10.7.02, 21 O 315/02, n.v.). (Abruf-Nr. 021543)
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbesitzbewertung
Das BMF hat den Entwurf der neuen Erbschaftsteuer- Richtlinien 2003 (18.10.02, Abruf-Nr. 021722) veröffentlicht. Eine allgemeine Neufassung sei - so das BMF - erforderlich, um die Richtlinien an die zwischenzeitlichen Änderungen der Rechtsprechung und der Verwaltungserlasse anzupassen. Die wesentliche Änderung im Bereich der Grundbesitzbewertung bleibt jedoch unerwähnt: der Wegfall der umstrittenen Mischbewertung.
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbfolgegestaltung
Im Zusammenhang mit der Beratung von Erbfolgeprojekten fallen auch immer wieder die Stichworte„Trust“ und „ausländische Stiftung“. Beide Rechtsformen sind jedoch nicht unproblematisch und bergen erhebliche Gefahren (siehe auch Schiffer in Frieser u.a. [Hrsg.], Handbuch Erbrecht, 2002, 691 ff.), für die der steuerliche Berater zumindest sensibilisiert sein sollte. Die folgenden drei - hier verdichtet wiedergegebenen - Fälle stammen aus unserer Beratungspraxis.
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Tücken bei der Abrechnung von Nebenkosten kennen und umgehen
Die wiederholt vorgeschlagene Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer ist aus Sicht des BdSt nicht geeignet, die Probleme der Gemeindefinanzierung zu lösen.
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachehelicher Unterhalt
Eine alleinerbende Witwe ist unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber der früheren Ehefrau ihres verstorbenen Ehemannes verpflichtet, die seit der Ehescheidung bestehenden Unterhaltsansprüche - eventuell in begrenztem Umfang - weiter zu erfüllen (OLG Koblenz 28.8.02, 9 UF 745/01, n.v.). (Abruf-Nr. 021461)
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer-Hinweise
In gleichlautenden Ländererlassen (31.7.02, BStBl I, 668, Abruf-Nr. 021721) wurden Anpassungen und Ergänzungen bei den bisherigen Erbschaftsteuer- Hinweisen vorgenommen. Von den betroffenen Regelungen werden in diesem Beitrag folgende Änderungen besprochen:
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbengemeinschaft
Der Verzicht auf „sämtliche Erb- und Pflichtteilsansprüche“ ist umfassend und bezieht sich nicht nur auf das gesetzliche Erbrecht. Vermacht der Erblasser zu Lebzeiten einen Gegenstand, der nach dem Testament auf die Erwerberin übergehen sollte, und wird gleichzeitig ein Erbverzicht beurkundet, so liegt hierin ein Widerruf des Testaments (OLG Karlsruhe 13.6.02, 9 U177/01, OLGR 02, 292). (Abruf-Nr. 021719)
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Schenkt eine Mutter ihren minderjährigen Kindern einen Geldbetrag, der zeitnah dem Vater zur Finanzierung der Anschaffung eines Grundstücksanteils als Darlehen gewährt wird, überträgt der Vater dann die Hälfte des Grundstücks auf die Mutter und investiert diese einen Betrag in die Renovierung des Gebäudes, der dem Wert ihres Anteils entspricht, dann ist die Darlehensgewährung nicht rechtsmissbräuchlich (BFH 19.2.02, IX R 32/98, BStBl II, 674). (Abruf-Nr. 020933)
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