01.07.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Praxisleitfaden
Die vom BVerfG (7.11.06, ErbBstg 07, 31, Abruf-Nr.
070442
) geforderte Annäherung der Bewertung für das Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften an die Verkehrswerte lässt eine Verschärfung des Stuttgarter Verfahrens erwarten. Denn das BVerfG geht in seiner Begründung davon aus, dass der Wert des Stuttgarter Verfahrens im Schnitt bei etwa 65 v.H. des Verkehrswertes liegt. Die zu befürchtende Verschärfung ist Anlass, die Grundzüge des derzeit noch gültigen Stuttgarter Verfahrens ...
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