28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Der BFH (5.2.14, X R 22/12, DStR 14, 584) hatte sich mit der Frage beschäftigt, welche ertragsteuerlichen Folgen die Übertragung von Wirtschaftsgütern hat, wenn kurz vorher gewillkürtes Betriebsvermögen einem anderen Unternehmen zugeführt wird. Als Beispiel für eine einkommensteuerlich missglückte Umstrukturierung ist die Entscheidung auch für eine Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge von Bedeutung. Die Problematik und die praktischen Folgen werden anhand eines Musterfalls ...
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28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht Münster
Die ErbSt ist eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 BGB, § 325 InsO. Das FA kann die ErbSt daher nicht als Insolvenzforderung durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO geltend machen (FG Münster 30.4.14, 3 K 1915/12, Rev. BFH II R 34/14, Abruf-Nr. 142211 ).
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28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesverfassungsgericht
Am 8.7.14 hat der 1. Senat des BVerfG über den Vorlagebeschluss des BFH vom 27.9.12, II R 9/11 mündlich verhandelt. Das Gericht muss unter anderem prüfen, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.V. mit §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist, weil die 2009 eingeführten Vergünstigungen für Unternehmen zu weitreichend sind. In der mündlichen Verhandlung wurden die Argumente für und gegen eine Verfassungsmäßigkeit ausgetauscht.
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28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Begnügt sich ein Ehegatte mit der Zuwendung von laufenden Zahlungen unter Verzicht auf Pflichtteils- oder ähnliche Ansprüche (Zugewinnausgleich), ist von einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auszugehen, sofern das den Erben überlassene Vermögen ausreichend ertragfähig ist und die Parteien ihren Verpflichtungen wie vereinbart oder durch Vermächtnis bestimmt nachkommen (BFH 25.2.14, X R 34/11, Abruf-Nr. 141923 ).
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28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
Enthält eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung, in der sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen, keine weiteren Regelungen und lässt sich ein auf Ausschließung der Wechselbezüglichkeit gerichteter Wille der Eheleute nicht anhand greifbarer Tatsachen feststellen, verbleibt es bei der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB (OLG Düsseldorf 27.3.14, I-3 Wx 54/13, Abruf-Nr. 141895 ).
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28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht Nürnberg
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt auch für die Betreuungspauschale, die Heimbewohner im Betreuten Wohnen zahlen. Voraussetzung ist, dass die Seniorenwohnanlage ein eigenes Notruf- und Betreuungssystem bereithält.
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28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Durch den geschickten Einsatz von Vermögensverwaltungsgesellschaften kann die Vermögensnachfolge optimal gesteuert werden. Nachfolgende Generationen können auf diese Weise als Gesellschafter an dem Vermögen der Familie beteiligt werden, wobei die Stimmrechte sowie die Gewinnbezugsrechte zunächst noch überproportional bei den „Senioren“ verbleiben. Diese Gestaltung bietet sich bereits bei mittleren Vermögen an. Bei komplexen Immobilien- und Gesellschaftsbeteiligungen wird der Berater ...
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28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsrecht
1. Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der ErbSt oder SchenkSt vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. 2. § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert bei der Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks abgezogen wird. (BFH 9.4.14, II R 48/12, Abruf-Nr. 141568 )
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28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Der BGH stellt klar, dass der Pflichtteilberechtigte neben seinem Auskunftsanspruch gegen den Erben gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen auch einen Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten hat (BGH 4.6.14, IV ZB 2/14, Abruf-Nr. 142210 ).
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28.07.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Der Erblasser hatte mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen. Dessen Tochter, die Klägerin K, der die letztwilligen Verfügungen am 28.10.04 bekanntgegeben wurde, schlug wegen beeinträchtigenden Verfügungen formgerecht aus und machte Pflichtteilsansprüche geltend. Klageerhebung erfolgte am 31.7.08. Das OLG Frankfurt (3.9.13, 15 U 92/12, ErbBstg 14, 11 f.) sah die Pflichtteilsansprüche als verjährt an. Der BGH schloss sich dem OLG Frankfurt an (BGH 4.6.14, IV ZR 348/13, Abruf-Nr.
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