19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Freibetrag
Es verstößt gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit, wenn bei einem der beschränkten ErbSt-Pflicht unterliegenden Erwerb vom Ehegatten ein geringerer als der in § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelte Freibetrag von 500.000 EUR berücksichtigt wird (FG Baden-Württemberg 28.7.14, 11 K 3629/13, Abruf-Nr. 143505 , Revision BFH II R 53/14).
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Verkauft eine GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung auf Veranlassung des Anteilserwerbers ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, gehört der sich daraus für den Anteilsveräußerer ergebende geldwerte Vorteil zum Veräußerungspreis für den Anteil und führt daher nicht zum Entstehen von SchenkSt (BFH 27.8.14, II R 44/13, Abruf-Nr. 172685 ).
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · EuGH-Vorlage
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV, früher Art. 43 EG) einer Regelung in einem Mitgliedstaat entgegen, nach der ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland beim Tod eines inländischen Erblassers auch dessen Vermögensgegenstände, die in einer unselbstständigen Zweigstelle des Kreditinstituts in einem anderen Mitgliedstaat verwahrt oder verwaltet werden, dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer im Inland zuständigen FA ...
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht
Ein SchenkSt-Bescheid ist nachträglich gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks eine Ausgleichungspflicht nach den §§ 2050 ff. BGB angeordnet ist, die entgegen § 2056 S. 1 BGB ausdrücklich nicht auf den Anteil am Nachlass beschränkt ist und es aus diesem Grund im Fall des Todes des Übertragenden zu einer tatsächlichen Nachschusspflicht des Zuwendungsempfängers kommt (FG Köln 27.8.14, 9 K 2193/12, Abruf-Nr. 143503 , Revision zugelassen).
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Hat der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung den Erhalt „leiblicher ehelicher Abkömmlinge“ zum Auslöser für die Umwandlung der Vorerbschaft eines seiner Söhne in eine Vollerbschaft erklärt, so erfüllt die Adoption von Kindern diese Voraussetzung objektiv nicht (OLG Düsseldorf 11.9.14, I-3 Wx 98/14, Abruf-Nr. 143506 ).
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvertrag
Der überlebende Vertragspartner kann im Einzelfall an die Erbeinsetzung eines seiner eigenen Kinder gebunden sein, das mehrere Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt und dem vorverstorbenen Vertragspartner besonders nahegestanden hat (OLG München 3.11.14, 31 Wx 280/14, Abruf-Nr. 143359 ).
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19.12.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Münster
Die gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG entfällt nicht durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die die Kommanditisten zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschafterrechte an der GmbH ermächtigt, soweit es um die Wahrnehmung der Rechte aus oder an den der KG gehörenden Geschäftsanteilen an der GmbH geht (FG Münster 28.8.14, 3 K 743/13 F, Revision zugelassen).
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18.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Spekulationsgeschäfte
Die Schenkung oder Vererbung eines Grundstücks mit einem privaten Veräußerungsgeschäft in Verbindung zu bringen, erscheint auf dem ersten Blick ungewöhnlich. Bei genauerer Betrachtung der Tatbestände des § 23 EStG ändert sich dies jedoch sehr schnell. Denn zum einen werden die Erwerbe des Rechtsvorgängers dem Erben oder Beschenkten zugerechnet, zum anderen wird leicht übersehen, dass nicht nur „klassische“ Anschaffungen und Veräußerungen einen Veräußerungsgewinn auslösen ...
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17.12.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht
Der Erste Senat des BVerfG hat die §§ 13a und 13b ErbStG und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30.6.16 eine Neuregelung treffen. Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen ...
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11.12.2014 · Nachricht aus ErbBstg · In eigener Sache
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. „Erbfolgebesteuerung“ stellt seinen Abonnenten zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Testverfahrens kostenlos zur Verfügung.
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