17.11.2016 · Nachricht aus ErbBstg · Amtsgericht München Pressemitteilung
Allein aus der Zahlung der Mitgliedsbeiträge eines Verstorbenen an einen Verein durch den Erben ohne einen Hinweis darauf, dass die Erblasserin verstorben ist, kann nicht geschlossen werden, dass der Erbe selbst die Mitgliedschaft fortsetzen will.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Zu dem vom Deutschen Bundestag am 24.6.16 beschlossenen Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG hat der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 21.9.16 eine Beschlussempfehlung abgegeben. Den Änderungen haben der Deutsche Bundestag am 29.9.16 und der Bundesrat am 14.10.16 zugestimmt. Im Folgenden werden die Änderungen des BewG und des ErbStG anhand zahlreicher Beispiele erläutert und erste Gestaltungshinweise gegeben.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Hinterziehungszinsen
Sind die Voraussetzungen von Normen des materiellen Strafrechts (hier § 370 AO) bei der Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften (hier § 235 AO) von der Finanzbehörde bzw. dem FG festzustellen, sind die AO bzw. die FGO anzuwenden. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für anspruchsbegründende Voraussetzungen. Hierzu gehören bei den Hinterziehungszinsen auch die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung. Dennoch entschied ein FG im Rahmen der ...
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerverkürzung
Das FG Münster hat mit Urteil vom 20.4.16 entschieden, dass Hinterziehungszinsen bei verschwiegenen ausländischen Kapitalerträgen bereits ab dem Zeitpunkt entsprechend zu niedrig festgesetzter Einkommensteuervorauszahlungen entstehen. Der Zinsbeginn wird damit vorverlagert: Zinsen nach § 235 AO entstehen nicht erst mit der Festsetzung der Jahres-Einkommensteuer. Wären höhere Vorauszahlungen unter Berücksichtigung der Kapitalerträge zu leisten gewesen, soll es auf den Eintritt des damit ...
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
Der Erblasser hatte bereits zu Lebzeiten einem der beiden Schlusserben, seiner Tochter, das Einfamilienhaus übertragen. Allerdings hatte er sich den lebenslangen Nießbrauch an der Immobilie vorbehalten und darüber hinaus auch noch die Tochter verpflichtet, im Bedarfsfall die Pflege für ihn zu übernehmen. Der BGH musste klären, ob der Sohn, der andere Schlusserbe, durch die vorzeitige Übertragung des Einfamilienhauses beeinträchtigt war.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der folgende Musterfall verdeutlicht die durch das Erbschaftsteueranpassungsgesetz geänderte Berechnung der ErbSt für den Übergang eines Anteils an einer Personengesellschaft. Zum besseren Verständnis und wegen des Zusammenhangs zwischen den erbschaftsteuerlichen Berechnungen und der nahezu unveränderten Unternehmensbewertung wird dabei auch auf die Unternehmensbewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren eingegangen.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor- und Nacherbschaft
Herkömmlicherweise liegt bei der Vor- und Nacherbschaft ein Erwerb des Vorerben (z. B. Ehegatten) vom Erblasser und ein späterer Erwerb des Vorerbschaftsvermögens und möglicherweise des eigenen Vermögens des Vorerben durch den Nacherben (z. B. Kind) zugrunde. Denkbar ist aber auch der Fall, dass der Vorerbe von verschiedenen Erblassern als Vorerbe erwirbt und das Vorerbschaftsvermögen beider Erblasser mit seinem Tod auf einen Nacherben übergeht. Fraglich ist, wie in einem solchen Fall ...
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 12.7.16 entschieden, dass die Tochter nicht deshalb pflichtteilsunwürdig ist, weil sie im Erbscheinsverfahren ein Testament vorgelegt hat, welches zwar von der Erblasserin unterschrieben worden war, diese den Text jedoch nicht selbst geschrieben hatte.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesetzentwurf
Der Bundesrat hat am 14.10.16 ein „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartners in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen (BR-Drucks. 505/16).
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Der Erbe ist dazu verpflichtet, ausstehende Steuererklärungen für den Verstorbenen einzureichen und fehlerhafte Steuererklärungen zu berichtigen. Ob entsprechende Steuerberatungskosten die Erbschaftsteuer mindern, hängt davon ab, wer die Steuerberatung in Auftrag gegeben hat. Die Details regelt ein Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder.
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