25.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
EuGH und BFH sind sich einig: Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb ist für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren.
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20.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Hamm
Folgender Fall: Ein Zahnarzt schloss mit seinem Sohn aus erster Ehe, zwei Tage nachdem dieser volljährig geworden war, einen Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsverzichtsvertrag. Der Verzicht des Sohnes sollte sofort wirksam werden, während die Abfindung erst mit seinem 25. Geburtstag nur unter der Bedingung geschuldet war, dass der Sohn die Gesellen- und Meisterprüfung zum Zahntechniker mit der Note 1 bestanden hat. Als Abfindung ausgelobt war ein Nissan GTR X mit einem ...
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13.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Im Streitfall stand zur Debatte, ob eine Forderung des Erblassers und Kommanditisten gegen seine KG, die mit einem Rangrücktritt versehen und faktisch wertlos war, Teil des Nachlasses ist, und wenn ja, in welcher Höhe. Der Erblasser konnte die Forderung nur geltend machen, soweit sie aus künftigem Nettovermögen befriedigt werden kann.
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11.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeit
Als Erbprätendent wird eine Person bezeichnet, die sich – zu Unrecht oder zu Recht – rühmt, Erbe zu sein. In dem nun ergangenen Urteil hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, welche erbschaftsteuerrechtliche Auswirkung die Abfindung an den Erbprätendenten beim leistenden Erben hat.
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11.01.2017 · Nachricht aus ErbBstg · Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Newsletter III/2016
Ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid kann nach § 6 Abs. 2 BewG i. V. mit § 5 Abs. 2 BewG geändert werden, wenn nachträglich eine wirtschaftliche Belastung eintritt. Mit Urteil vom 14.10.16 hat der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen FG entschieden, dass ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid dann geändert werden kann, wenn die für die Berücksichtigung einer Nachlassverbindlichkeit erforderliche wirtschaftliche Belastung der Erben erst nach Bestandskraft und Eintritt ...
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01.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
Wenn Eheleute sich in einem notariellen gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder als Schlusserben einsetzen, wird daneben oft auch eine Pflichtteilsstrafklausel oder allgemeine Verwirkungsklausel aufgenommen. Für den Schlusserbfall genügt dann das notarielle Testament allein nicht mehr als Erbnachweis. Der BGH hat sich aktuell mit den Auswirkungen einer Verwirkungsklausel auf den Erbnachweis im Schlusserbfall beschäftigt.
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01.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienheim
Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige – so der BFH am 5.10.16.
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01.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Das erbschaftsteuerlich begünstigte Vermögen und das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen werden in Holding- bzw. Konzernstrukturen gemäß dem durch das Erbschaftsteueranpassungsgesetz eingefügten § 13b Abs. 9 ErbStG im Wege einer Verbundvermögensaufstellung ermittelt. Damit sollen die aus dem bisherigen Recht bekannten positiven sowie negativen Kaskadeneffekte bei der Berechnung des Verwaltungsvermögens im neuen Recht vermieden werden. Der folgende Musterfall geht auf die Ermittlung ...
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01.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Einkommensteuer
Der Berater muss neben den schenkungsteuerlichen Folgen einer mittelbaren Grundstücksschenkung auch die einkommensteuerlichen Komponenten berücksichtigen.
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01.01.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Im Fall beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) gewährt Deutschland gemäß § 16 Abs. 2 ErbStG lediglich einen Freibetrag von 2.000 EUR. § 16 Abs. 1 ErbStG mit deutlich höheren Freibeträgen, die sich nach den persönlichen Verhältnissen zwischen dem Schenker/Erblasser und dem Erwerber richten, bleibt ausgeschlossen. Das soll sich nun mit der Verkündung des StUmgBG, das als Referentenentwurf vorliegt, ändern.
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