28.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Außergewöhnliche Belastung
Wie wirken sich Beerdigungskosten bei der Steuer aus? Diese Frage sorgt nicht nur bei Steuerzahlern, sondern auch in den Finanzämtern regelmäßig für Kopfzerbrechen. Gut, dass eine Verfügung aus dem Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) Licht ins Dunkel bringt.
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28.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der mit dem Erbschaftsteueranpassungsgesetz geänderte Verwaltungsvermögenstest erlaubt im Grundsatz einen deutlich verbesserten Abzug von Schulden bei der Ermittlung des Verwaltungsvermögens. Mit dem verbesserten Abzug von Schulden sind allerdings auch neue gesetzliche Beschränkungen verbunden, mit denen der Gesetzgeber einen ihm nicht gerechtfertigt erscheinenden Abzug von Schulden verhindern will. Der nachfolgende Musterfall zeigt auf, dass dies zu mitunter komplizierten Berechnungen ...
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28.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Hamm
Der Sohn S des Erblassers war enterbt worden und damit pflichtteilsberechtigt. Er bat das Nachlassgericht, ihm Einsicht in die Verfahrensakten zu gewähren. Das Nachlassgericht lehnte ab, zu Unrecht. Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 26.8.16 (I-15 W 73/16, Abruf-Nr. 190997 ) nun entschieden, dass einem Pflichtteilsberechtigten ein Recht auf Einsichtnahme in die gesamten Verfahrensakten eines Testamentseröffnungsverfahrens einschließlich des in dem Verfahren eingereichten ausgefüllten ...
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28.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeit
War im Zeitpunkt der ErbSt-Festsetzung nicht sicher, ob eine ESt-Belastung der Erben hinsichtlich eines Sanierungsgewinns des Erblassers überhaupt entstehen wird, kann, wenn nachträglich die wirtschaftliche Belastung eintritt, der bestandskräftige ErbSt-Bescheid nach § 6 Abs. 2 BewG i. V. mit § 5 Abs. 2 BewG geändert werden und die ESt als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden – so das Schleswig-Holsteinische FG.
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28.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteueranpassungsgesetz
Mit der Erbschaftsteuerreform 2009 ist die Steuerbefreiung für Wohnimmobilien gemäß § 13c ErbStG a. F. in das ErbStG eingefügt worden. Das zum 1.7.16 mit dem Erbschaftsteueranpassungsgesetz reformierte ErbStG hat zu keiner inhaltlichen Änderung dieser Vorschrift geführt. Aufgrund der Einfügung der Abschmelzregelung in § 13c ErbStG n. F., der nun die Minderung der Steuerbefreiungen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG regelt für den Fall, dass die Prüfschwelle überschritten wird, findet sich ...
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28.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Ein im Wege des Vorvermächtnisses erworbener Geldbetrag unterliegt in voller Höhe der ErbSt, auch wenn der Erblasser angeordnet hatte, dass das Kapital treuhänderisch anzulegen ist und dass jährlich nur ein Teil an den Vermächtnisnehmer ausgezahlt werden kann, so aktuell das FG Düsseldorf.
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28.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbuchamt
Setzt die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch die Zustimmung der Nacherben zur Grundstücksverfügung des Vorerben voraus, hat das Grundbuchamt in eigener Zuständigkeit unter Auslegung der bezeichneten Eintragungsgrundlage die Nacherben festzustellen – so das OLG München mit Beschluss vom 5.1.17.
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28.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaft als Betriebseinnahme
Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für die GmbH auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der ErbSt unterliegt – so der BFH mit Urteil vom 6.12.16.
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23.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · FAO-Fortbildung
Nach § 15 FAO müssen sich Fachanwälte kalenderjährlich auf ihrem jeweiligen Fachgebiet fortbilden. Inzwischen sind 15 Stunden jährliche Fortbildung Pflicht. 5 Stunden hiervon dürfen Fachanwälte mittels Selbststudium mit anschließender Lernerfolgskontrolle absolvieren.
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23.02.2017 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Ein inländisches Kreditinstitut ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer unselbstständigen Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden, selbst wenn dort ein strafbewehrtes Bankgeheimnis zu beachten ist (BFH 16.11.16, II R 29/13, Abruf-Nr. 191590 ).
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