25.06.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Auch das Grundstücksvermächtnis ist beliebt. Noch wichtiger als bei der Übereignung von Sachen ist an die Kostentragungslast der Übereignung zu denken. Grundsätzlich trägt diese der Beschwerte. Hier ist an eine Regelung zu denken für den Fall, dass sich das Grundstück zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass befindet. Schließlich sollte auch eine Regelung betreffend der Lastentragung nicht fehlen.
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25.06.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Stückvermächtnis (auch Sach- oder Gegenstandsvermächtnis genannt) ist in der Gestaltungspraxis sehr beliebt. Als (bestimmte) Gegenstände kommen bewegliche Sachen i. S. des § 90 BGB oder auch unbewegliche Sachen (Immobilien), wie z. B. ein PKW, Grundstück, Schmuck und alles sonstigen ¬Gegenstände aber auch Rechte in Betracht.
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22.06.2018 · Fachbeitrag aus EE · Verschonungsmaßnahmen
In der Praxis sind die verschiedenen Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen bedeutsam, für die der koordinierte Ländererlass vom 22.6.17 gilt (Koord. Ländererlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. 22.6.17 zur Anwendung der geänderten Vorschriften des ErbStG, BStBl 17 I, S. 902; im Folgenden Koord. Ländererlass v. 22.6.17). Dazu im Einzelnen.
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11.06.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vorsorgevollmacht
In der Praxis mehren sich Fälle, in denen Senioren zum Kreditinstitut Bank gebeten werden, um eine Vollmacht zu erteilen. Diese kann aber mit einer Vorsorgevollmacht kollidieren, die der Senior bereits erteilt hat. Dazu ein aktueller Fall des LG Hamburg (30.8.17, 301 T 280/17, Abruf-Nr. 200842 ).
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28.05.2018 · Fachbeitrag aus EE · Nachlasspfleger
Ein als Nachlasspfleger bestellter Anwalt hat Anspruch auf Aufwendungsersatz, §§ 1960, 1962 BGB i. V. m. § 1835 BGB. Gem. § 1835 Abs. 3 BGB gehören zum Aufwendungsersatz auch Tätigkeiten als Anwalt, die er nach dem RVG abrechnen kann. Der Anwalt kann die Prozessgebühren aber nicht gem. § 11 RVG gegen die unbekannten Erben als Partei festsetzen lassen. Bei einem werthaltigen Nachlass ist auch keine Festsetzung gem. § 168 Abs. 1 Nr. 2 FamFG möglich, weil es nicht um die Vergütung geht ...
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