26.02.2013 · Fachbeitrag aus EE · Wirksame Testamentserrichtung
Eine über bloße Stützungshandlungen hinausgehende Einflussnahme einer anderen Person auf die Schreibleistung des Erblassers führt auch zur Unwirksamkeit des Testaments, wenn die niedergelegte Erklärung dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht (OLG Hamm 2.10.12, I-15 W 231/12, ZErb 13, 13, Abruf-Nr. 130244 ).
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26.02.2013 · Fachbeitrag aus EE · Pflichtteilsstrafklausel
Durch Berliner Testament können Ehegatten die gemeinsamen Abkömmlinge zu Schlusserben einsetzen und bestimmen, dass ein Abkömmling, der seinen Pflichtteil nach dem Erstversterbenden geltend macht, auch nach dem Letztversterbenden auf den Pflichtteil begrenzt sein soll (Pflichtteilsstrafklausel). Bei einer Grundbuchberichtigung kann ein Einzelkind nach beiden Erbfällen durch eidesstattliche Versicherung nachweisen, dass die auflösende Bedingung nicht eingetreten ist und keine anderen ...
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26.02.2013 · Fachbeitrag aus EE · Mietrecht
Jedenfalls, wenn das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 S. 2 BGB bestimmten Frist beendet wird, sind auch die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen aus dem Mietverhältnis reine Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung auf den Nachlass beschränken und haftet für die Mietforderungen nicht daneben mit seinem Eigenvermögen. § 564 S. 1 BGB begründet keine persönliche Haftung des Erben (BGH 23.1.13, VIII ZR 68/12, n.v., Abruf-Nr. 130537 ).
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26.02.2013 · Nachricht aus EE · Prozessrecht
Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die der Auslegung zugänglich ist. Maßgebend ist, welcher Sinn der prozessualen Erklärung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Deshalb ist bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH ...
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26.02.2013 · Nachricht aus EE · Fortbildung
Auch im Bereich des Erbrechts bietet das Verfahren der Mediation als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung etliche Vorteile. Durch das Mediationsgesetz ist die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ nun gesetzlich verankert. Unter anderem bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen kann die Mediation Konflikte vermeiden.
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25.02.2013 · Nachricht aus EE · Deutsches Anwaltsinstitut e.V. – Fachinstitut für Notare
Das Fachinstitut für Notare bietet Anwälten und Notaren am 13.3.13 in Heusenstamm bei Frankfurt eine Weiterbildungsmöglichkeit: Die Änderungen durch das FamFG, des Erb- und Verjährungsrechts sowie die Rechtsprechung der vergangenen Jahre haben speziell in diesem Bereich zu zahlreichen Neuerungen geführt. Ausgehend von einem praxisnahen Überblick über das Eröffnungsverfahren nach Inkrafttreten des FamFG setzt sich die Veranstaltung eingehend mit ausgewählten Fragestellungen und ...
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19.02.2013 · Nachricht aus EE · Schutz des Erbrechts nichtehelicher Kinder
Der Rechtsausschuss befürwortete am 30.1.13 die Gesetzesinitiative des Bundesrats zum Schutz des Erbrechts nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder (17/9427). Die Ausschussmitglieder stimmten unisono für den Gesetzentwurf der Länderkammer in der vom Ausschuss geänderten Fassung.
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15.02.2013 · Nachricht aus EE · Landwirtschaftliche Höfeordnung
Eine landwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalls ein Hof im Sinne der Höfeordnung war, wird auch dann nach dem Sondererbrecht vererbt, wenn die Hofeigenschaft vor dem Eintritt des Nacherbfalls weggefallen ist, BGH 23.11.12, BLw 12/11, n.v., Abruf-Nr. 130491 .
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13.02.2013 · Nachricht aus EE · Gesetzesänderung
Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- (PKH) und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Zahlung von PKH an die wirklich Bedürftigen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für einen Rechtsstaat, der seinen Namen auch verdient.
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13.02.2013 · Nachricht aus EE · Insolvenzrecht
Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Werts durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrags an den Treuhänder zu erfüllen. Diese Obliegenheit, kann auch nicht durch Übertragung eines Anteils am Nachlass erfüllt werden, wenn der Schuldner Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden ist.
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