28.08.2013 · Fachbeitrag aus EE · Erbverzichtsvertrag
Die Parteien eines beidseitigen Erbverzichtsvertrags sind nicht verpflichtet, sich ungefragt einander über ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Die Sittenwidrigkeit solcher Verträge kommt allenfalls in Betracht, wenn die Einbeziehung der Vermögensverhältnisse erkennbar ist (OLG Düsseldorf 21.2.13, I-3 Wx 193/12, ZErb 13, 94, Abruf-Nr. 131361 ).
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28.08.2013 · Fachbeitrag aus EE · Erbbaurecht
1.Maßgebende Faktoren für die Bemessung des Erbbauzinses können die Art der Bebauung, die Nutzung des Grundstücks und dessen Ertragswert sowie die Finanzierung des Projekts einschließlich der Höhe etwaiger Fördermittel sein. Die Vertragspartner können von diesen Faktoren Abstand nehmen und vereinbaren, dass der Erbbauzins nur bei einer Änderung der „allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse“ oder des Grundstückswerts auf Verlangen eines Vertragspartners vorzunehmen ist, ...
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28.08.2013 · Fachbeitrag aus EE · Amtsermittlung
Das Gericht muss gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln, der für die Beurteilung entscheidend ist, ob eine Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind gemäß § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB familiengerichtlich zu genehmigen ist. Allein gerichtsinterne Nachfragen bei verschiedenen Abteilungen des Gerichts vorzunehmen und deshalb die Genehmigung zu versagen, ist nicht ausreichend, wenn Anhaltspunkte für eine Überschuldung des Nachlasses bestehen, etwa durch ...
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28.08.2013 · Fachbeitrag aus EE · Testamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker (TV) ist zu einer unentgeltlichen Verfügung nicht berechtigt, § 2205 S. 3 BGB. Das Grundbuchamt muss die Grenzen der Verfügungsbefugnis sorgfältig prüfen. Wenn die Gegenleistung an den Vermächtnisnehmer gezahlt wird, liegt eine Entgeltlichkeit nur vor, wenn der im Vertrag als solcher bezeichnete tatsächlich Vermächtnisnehmer ist und seine Einsetzung nicht widerrufen wurde. Andernfalls bedarf es der Zustimmung des Erben/der sonstigen Vermächtnisnehmer zur ...
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28.08.2013 · Fachbeitrag aus EE · Notarkosten
Die entstandenen Mehrkosten für die Beurkundung eines inhaltlich aussichtslosen Erbscheinantrags sind nicht nach § 16 Abs. 1 KostO zu erheben.
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28.08.2013 · Nachricht aus EE · Gesetzesänderung
Zum 1.8.13 ist ein neues Kostengesetz in Kraft getreten (Gerichts-und Notarkostengesetz). War es bislang so, dass die Verwahrung eines Testaments vom Wert des Vermögens der Testierenden abhing (je größer das Vermögen desto höher die Kosten), ist nun eine Festgebühr für die Verwahrung in Höhe von 75 EUR zu entrichten (Nr.12100 KV GNotKG).
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