07.01.2015 · Nachricht aus EE · IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
> lesen
18.12.2014 · Fachbeitrag aus EE · Nachlassverbindlichkeiten
Wer nach dem Tod des Rentenempfängers über eine zu Unrecht gezahlte Rente verfügt, ist zur Rückzahlung verpflichtet, auch wenn er die Beerdigungskosten übernommen hat. Eine solche Rentenzahlung fällt nicht in den Nachlass des Verstorbenen (SG Gießen 8.10.14, S 4 R 50/13, n.v., Abruf-Nr. 143358 ).
> lesen