12.09.2014 · Nachricht aus EE · Testament
Berlin, 11. September 2014 – „Immer mehr Menschen möchten auch über ihren Tod hinaus Gutes tun. Sie wollen Spuren hinterlassen, indem sie gemeinnützige Organisationen in ihrem Testament bedenken“, erklärt Susanne Anger, Sprecherin der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, anlässlich des Internationalen Tag des Testaments.
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12.09.2014 · Nachricht aus EE · Vermächtnis
Unter den Begriff des Sparguthabens werden nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht die Gelder auf einem Girokonto verstanden, wohl aber die Gelder auf einem Festgeldkonto. Denn ein Girokonto dient regelmäßig zur Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs und gerade nicht zur Ansparung (OLG München 14.5.14, 7 U 2983/13, BeckRS 2014, 10206).
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02.09.2014 · Nachricht aus EE · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht (www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Die Steuerermäßigung des § 13c ErbStG für ein Grundstück im Zustand der Bebauung ist auch dann zu gewähren, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Tod des Erblassers) noch kein Mietvertrag geschlossen wurde, der Erblasser aber zu diesem Stichtag bereits eine konkrete Vermietungsabsicht zu Wohnzwecken hatte und diese selbst noch mit dem Beginn der Bebauung in Gang gesetzt hat (FG Düsseldorf 16.4.14, 4 K 4299/13 Erb, EFG 14, 1128, Abruf-Nr. 141493 ).
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28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Auflage
Gegenstand einer Auflage i.S. des § 1940 BGB kann ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art sein, das Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann. Dieses muss nicht vermögensrechtlichen Inhalts sein (Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2192 Rn. 3). Zulässig ist, unter dem Oberbegriff „Auflage“ mehrere Handlungspflichten aufzuerlegen (OLG München 28.5.14, 31 Wx 144/13, Abruf-Nr. 141913 ).
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