27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Patchwork-Familie
Der Anteil an Patchwork-Familien steigt. Dies ist auch für die erbrechtliche Praxis bedeutsam. Der folgende Beitrag zeigt Gestaltungsmöglichkeiten bei der „einfachen“ Patchwork-Familie. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass nur einer der beiden neuen Ehegatten/Partner (fast immer die Mutter) ein oder mehrere Kinder in die neue Ehe oder Lebensgemeinschaft einbringt. In dieser Familie geht es im erbrechtlichen Sinn im Wesentlichen um die Frage des Verhältnisses des Kinds bzw. der Kinder ...
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27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Erbunwürdigkeit
1. Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB vorliegt, der Erbe nicht das Verfahren nach §§ 1901a ff. BGB eingehalten hat und sich auch sonst kein tatsächlich geäußerter Wille des Erblassers zum Abbruch ...
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27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Grundbuchrecht
Maßnahmen des Grundbuchzwangs dürfen nur ergriffen werden, wenn die dem Betroffenen auferlegte Verpflichtung konkret bezeichnet wurde. Dazu ist dem Betroffenen mitzuteilen, mit welchem konkreten Inhalt ein Berichtigungsantrag zu stellen ist und mit welchem Inhalt demzufolge vorausgehend – falls eine notarielle Verfügung von Todes wegen nicht vorliegt – ein Erbschein zu beantragen ist (OLG Frankfurt am Main 6.8.14, 20 W 114/14, n.v., Abruf-Nr. 144235 ).
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22.04.2015 · Nachricht aus EE · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe, die bereits aus über 100 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG ...
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14.04.2015 · Nachricht aus EE · Erbverzicht
Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt. Verzichtet ein Miterbe auf seine verbindlich gewordene Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, kann der überlebende Ehegatte über den Erbteil des Verzichtenden nicht anderweitig, z.B. zugunsten eines Kindes des ...
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