27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Ehegattentestament
Setzen sich Ehegatten im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen anschließend – vor der nachfolgenden Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder – der Längstlebende solle „über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen können“, spricht angesichts des nicht eindeutigen Wortlauts und fehlender Anhaltspunkte außerhalb des Testaments jedenfalls die systematische Stellung dieses Satzes im Gefüge des Testaments dafür, dass nur eine lebzeitige ...
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27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Handelsregister
Das Registergericht darf prüfen, ob die Gesellschafterliste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht, und darf bei Beanstandungen die Entgegennahme verweigern. Ein Testamentsvollstreckervermerk gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben in der Gesellschafterliste gem. § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG und ist damit eine unzulässige Angabe (BGH 24.2.15, II ZB 17/14, n.v., Abruf-Nr. 175954 ).
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27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE ·
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27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Verfahrensrecht
§ 780 Abs. 1 ZPO ist auf die Annahme der Erbschaft mit Vorbehalt der Inventarerrichtung nach italienischem Recht (Art. 470 Abs. 1 HS. 2 Codice Civile) entsprechend anzuwenden, weil diese zu einer gegenständlichen, der Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB ähnlichen Haftungsbeschränkung führt (BGH 19.12.14, V ZR 32/13, ZEV 15, 160, Abruf-Nr. 175035 ).
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27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Patchwork-Familie
Der Anteil an Patchwork-Familien steigt. Dies ist auch für die erbrechtliche Praxis bedeutsam. Der folgende Beitrag zeigt Gestaltungsmöglichkeiten bei der „einfachen“ Patchwork-Familie. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass nur einer der beiden neuen Ehegatten/Partner (fast immer die Mutter) ein oder mehrere Kinder in die neue Ehe oder Lebensgemeinschaft einbringt. In dieser Familie geht es im erbrechtlichen Sinn im Wesentlichen um die Frage des Verhältnisses des Kinds bzw. der Kinder ...
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27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Erbunwürdigkeit
1. Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB vorliegt, der Erbe nicht das Verfahren nach §§ 1901a ff. BGB eingehalten hat und sich auch sonst kein tatsächlich geäußerter Wille des Erblassers zum Abbruch ...
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27.04.2015 · Fachbeitrag aus EE · Grundbuchrecht
Maßnahmen des Grundbuchzwangs dürfen nur ergriffen werden, wenn die dem Betroffenen auferlegte Verpflichtung konkret bezeichnet wurde. Dazu ist dem Betroffenen mitzuteilen, mit welchem konkreten Inhalt ein Berichtigungsantrag zu stellen ist und mit welchem Inhalt demzufolge vorausgehend – falls eine notarielle Verfügung von Todes wegen nicht vorliegt – ein Erbschein zu beantragen ist (OLG Frankfurt am Main 6.8.14, 20 W 114/14, n.v., Abruf-Nr. 144235 ).
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22.04.2015 · Nachricht aus EE · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe, die bereits aus über 100 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG ...
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21.04.2015 · Nachricht aus EE · Sozialrecht
Der verstorbene Versicherte befand sich auf einer Geschäftsreise. Dort erhielt er wegen eines grippalen Infekts Medikamente verschrieben. Auf dem Rückflug wurde er nicht ansprechbar, mit Schaum vor dem Mund und Nasenbluten auf dem Flugzeugboden sitzend gefunden. An Bord durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen wie auch weitere medizinische Hilfemaßnahmen konnten seinen Tod nicht verhindern. Eine erste Obduktion ergab u.a. eine Schädelfraktur und Anzeichen einer Hirnverletzung des Versicherten.
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14.04.2015 · Nachricht aus EE · Internationales
Die Bundesregierung will mit einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung regeln. Der Gesetzentwurf (18/4201) enthält vor allem Durchführungsvorschriften für die ab 17. 8.15 anzuwendende Verordnung Nr. 650/2012, die das internationale Erbrecht betrifft.
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