06.06.2016 · Nachricht aus VK · FAO
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Juni und Dezember sind nicht relevant für den Test, da in diesen Monaten die Lernerfolgskontrolle online durchgeführt werden kann.
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01.06.2016 · Fachbeitrag aus EE · Testamentsvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker (TV) ist weder durch die Anordnung der Ergänzungspflegschaft noch die Auswahl des Pflegers in seinen Rechten i. S. v. § 59 FamFG beeinträchtigt. Die Rechtsstellung des TV wird nicht dadurch berührt, dass eine Ergänzungspflegschaft für die beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Erben angeordnet wird (OLG Brandenburg 12.11.15, 10 WF 120/15, Abruf-Nr. 186155 ).
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01.06.2016 · Fachbeitrag aus EE · Erbscheinsverfahren
In einem zivilrechtlichen Feststellungsverfahren von Erbprätendenten wird in den Grenzen der Rechtskraft über alle Einwände gegen die Wirksamkeit eines Testaments entschieden. Das Nachlassgericht ist an das Feststellungsurteil gebunden. Dazu eine Entscheidung des OLG München.
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01.06.2016 · Nachricht aus EE · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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25.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Die Menschen werden immer älter. Damit steigt auch die Zahl Erwachsener, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Notwendigkeit, beizeiten Vorsorge zu treffen, hat der Gesetzgeber gesehen und Gestaltungsmittel in Form der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zur Verfügung gestellt. Die Rechtsprechung stellt an den Inhalt und die Gestaltung hohe ...
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25.05.2016 ·
Sonderausgaben aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Die Menschen werden immer älter. Damit steigt auch die Zahl Erwachsener, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Notwendigkeit, beizeiten Vorsorge zu treffen, hat der Gesetzgeber gesehen und Gestaltungsmittel in Form der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zur Verfügung gestellt. Die Rechtsprechung stellt an den Inhalt und die Gestaltung hohe ...
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25.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Ausgleichungspflicht
Berechnen Sie den Pflichtteil eines Abkömmlings, ist § 2316 BGB zu beachten, wenn ein Abkömmling z. B. eine Zuwendung des Erblassers ausgleichen muss. Der Beitrag zeigt, wie Sie den Pflichtteil richtig berechnen.
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25.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Nachlassplanung
Wird der Erblasser mehrere Erben haben und befinden sich Immobilien im Nachlass, kommt als Gestaltungselement der Nachlassplanung die Teilungsanordnung in Betracht. Sie kann helfen, Streit zu vermeiden. Der Beitrag zeigt entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten.
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16.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Zwangsvollstreckung
§ 2314 Abs. 1 BGB begründet eine originäre Pflicht des Erben, Auskunft zu erteilen. Es reicht nicht, wenn der Erbe seine Auskunftsrechte gegenüber der Bank abtritt. Der Erbe muss selbst ermitteln, insbesondere die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen in den letzten zehn Jahren einsehen. Verfügungen, denen Schenkungen oder sonstige Zuwendungen zugrunde liegen, muss er zusammenstellen, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen (OLG Stuttgart ...
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16.05.2016 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Bei der Erbschaftsteuer sind Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird.
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