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Änderungsbedarf an geplantem Verbandssanktionen-Gesetz

Bild: © DragonImages - stock.adobe.com

| Die Pläne der Bundesregierung, ein so genanntes Verbandssanktionengesetzes zu etablieren um die Wirtschaftskriminalität wirksamer zu bekämpfen, hat viele Kritiker. Nach Kritik aus der Wirtschaft haben auch zwei Fachausschüsse im Bundesrat gar eine Generalablehnung gefordert. Geblieben sind am Ende eine Änderungs- und Streichungsliste , die die Länderkammer am 18.09.2020 verabschiedet und der Bundesregierung zugeleitet hat. Damit sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen geschont werden. |

 

Wirtschaftskriminalität bekämpfen und das Vertrauen in die Integrität der Wirtschaft stärken ‒ so war das von der Bundesregierung kommuniziert worden. Der Mittelstandverbund sieht darin einen unausgereiften Schnellschuss. Es sei nicht gelungen, ein überschaubares System zu schaffen.

 

MERKE | Der Begriff „Verband“ hat keine Legaldefinition. Obwohl er in Gesetzen wie hier verwendet wird, spricht die Rechtsprechung vom Verband, wenn er besondere, qualifizierende Merkmale (hohe Mitgliederzahl, Zusammenschlüsse) aufweist. Das können Organisationen aller Art sein. Fokussiert sind im Gesetz aber vor allem Unternehmen (§ 22 BGB ‒ im Gegensatz zu § 21 BGB).

  

Bundesrat: Keine Generalablehnung, aber Kritik

Die ursprünglich von zwei Fachausschüssen vorgeschlagene Generalablehnung des Entwurfs fand nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum. Stattdessen weist der Bundesrat in seiner ausführlichen Stellungnahme auf fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf an verschiedenen Passagen des Regierungsentwurfs hin.

Kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern

Die Länder bitten die Bundesregierung um Prüfung, inwieweit die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten und Sanktionen für kleinere und mittlere Unternehmen verhältnismäßig ausgestaltet sind. An diese sollten deutlich weniger hohe Anforderungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten gestellt werden - schon aus Gründen der Bürokratievereinfachung.

Überlastung der Justiz vermeiden

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den verfahrensrechtlichen Teil des Entwurfs grundsätzlich zu überarbeiten: Ziel sollte es sein, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten und hierdurch insbesondere einer drohenden Überlastung der Justiz vorzubeugen.

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Verbandssanktionengesetz die Haftung von Unternehmenskonzernen regeln und erstmals eine eigenständige Grundlage für die Sanktionierung rechtswidriger Handlungen von nationalen und multinationalen Konzernen einführen.

Strafverfolgung nach dem Legalitätsprinzip

Die Strafverfolgung soll künftig dem Legalitätsprinzip unterliegen ‒ also von Amts wegen eingeleitet werden. Behörden und Gerichten soll dafür ein „ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand gegeben werden“, wie die Bundesregierung in der Entwurfsbegründung schreibt. Geplant sind unter anderem drastisch erhöhte Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro und ein Sanktionsregister.

Compliance-Maßnahmen der Konzerne

Zugleich möchte die Bundesregierung Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen selbst dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

 

(JT mit PM Bundesrat)

Quelle: ID 46875500