· Gesetzgebung
Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen für Versäumnisse Dritter haftbar machen

| Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht ein nationales Gesetz zur Einhaltung sozialer Standards bei internationalen Lieferketten vor, sofern die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen in Deutschland nicht ausreicht. Befragungen der Unternehmen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrecht (NAP) zeigen nach Einschätzung des Arbeits- sowie des Entwicklungsministeriums, dass die Selbstverpflichtung tatsächlich nicht zum Erfolg geführt hat. Folge: Den deutschen Unternehmen droht nun ein Lieferkettengesetz, mit dem sie auch für die Arbeitsverhältnisse bei internationalen Zulieferbetrieben verantwortlich gemacht werden sollen. Ein Gesetzesvorschlag wird in Kürze erwartet, der Widerstand aus der Wirtschaft ist massiv. |
Unternehmen sollen soziale Standards in der Lieferkette sicherstellen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller haben gemeinsam die Ergebnisse der NAP-Befragung vorgestellt und die Konsequenzen daraus angekündigt. Nur 22 Prozent der befragten Unternehmen hätten in dieser zweiten Runde des Monitorings, bei dem 2.250 Unternehmen befragt wurden, die sozialen Standards mit Blick auf die Lieferketten erfüllt. Das sei zu wenig. Nun werde ein nationales Gesetz gebraucht. Deutschland soll so eine Vorreiterrolle bei der europäischen Gesetzgebung einnehmen. Betroffen wären laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 7.300 größere deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Das Gesetz soll diese Unternehmen dazu verpflichten, darzulegen, wie sie die Einhaltung der Menschenrechte und sozialer Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen.
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Verschuldungsfreie Haftung im Fokus der Kritik
Die Kritik aus der deutschen Wirtschaft an den Gesetzesplänen ist massiv und vielfältig. Sie richtet sich gegen die zugrundliegende Befragung (zu streng), gegen den Zeitpunkt der Initiative (mitten in der Coronakrise), vor allem aber richtet sie sich gegen eine mögliche Haftung deutscher Unternehmen für das Handeln der Zulieferer. Für Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), ist die geplante Haftungspflicht der zentrale Streitpunkt. Im Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte er: „Ein Unternehmen haftet für all das, was es selber tut. Aber das, was die Herren Heil und Müller vorhaben, geht weit darüber hinaus. Man soll haften, wenn im Rahmen der Lieferkette Dritte irgendetwas falsch gemacht haben, also eine verschuldungsfreie Haftung de facto.“
Dieser Kritik schließt sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an, der festhält: „Kein Unternehmen darf für das Verhalten unabhängiger Dritter im Ausland in formale Haftung genommen werden.“ Es widerspreche auch den Regeln von UN und OECD, die eine Haftung für Dritte nur wegen der „Existenz von Geschäftsbeziehungen“ ausdrücklich ausschließen.
Heil: Es geht nicht um den Handwerker um die Ecke
Arbeitsminister Heil bemühte sich, die Kritikpunkte abzufangen. Man wolle dafür sorgen, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht überfordert werden. „Es geht eben nicht um den Handwerker um die Ecke, wie einige Verbände erzählen, sondern es geht um größere Unternehmen, die international tätig sind“, stellte Heil klar. Man werde von Unternehmen nichts Unmögliches verlangen, so der Minister weiter. Es gehe für ihn auch nicht darum, Unternehmen für etwas haften zu lassen, was sie nicht zu verantworten haben.
FAZIT | Die Verantwortung für Missstände bei Menschenrechten, für Kinderarbeit, Ausbeutung etc. liegt in einer globalisierten Welt nicht nur in den jeweiligen Staaten. Die Ziele der Bundesregierung sind daher nachvollziehbar und werden von Seiten der Wirtschaft unterstützt. Nun kommt es darauf an, wie ein Gesetzentwurf im Detail aussieht. Mit einer Haftung für das Handeln Dritter würde ein solches Gesetz jedoch eine unverhältnismäßige Umkehrung des bisherigen Rechts- und Wirtschaftsverständnisses vornehmen. Das Problem muss angegangen werden, aber anders! Auch wenn die freiwillige Selbstverpflichtung bislang nach Meinung der Minister keine ausreichenden Erfolge gebracht hat, ist auf diesem Feld sowie bei der Stärkung des Verantwortungsgefühls beim Endverbraucher noch eine Menge „Luft nach oben“ zu vermuten. |
(BK)