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· SPD-Initiative

„Recht auf Homeoffice“ bald Gesetz für Arbeitgeber? Die SPD nutzt den Hype in der Krise

Homeoffice und Kinderbetreuung nebenbei: In Zeiten der Coronakrise wird das für viele Arbeitnehmer zum Regelfall.
Bild: © Marina Andrejchenko - stock.adobe.com

| Der Zeitpunkt ist günstig: Kaum ist das Arbeit-von-morgen-Gesetz im Bundestag verabschiedet worden, legt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gleich nach: Im Herbst will er ein Gesetz vorlegen, dass bestimmte Firmen zwingen soll, Homeoffice zu ermöglichen. Die Corona-Pandemie zeige gegenwärtig, dass das produktiv sei. Schon die Grünen hatten im Juli 2019 einen Vorstoß gleicher Art unternommen. Die Arbeitgeberverbände sind enttäuscht. |

 

„In dieser Krise arbeiten derzeit wahrscheinlich ungefähr 25 Prozent der Beschäftigten in Deutschland im Homeoffice, viele freiwillig, viele unfreiwillig“, sagte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 23.04.2020 vor dem Bundestag. Aus der Option soll nach Willen der SPD nun ein verbindliches Recht werden, verriet Heil der Bild am Sonntag: „Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt, soll im Homeoffice arbeiten können ‒ auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist“, kündigt Heil seine Gesetzesinitiative an. Sein Regelwerk soll faire Regeln beinhalten, damit sich die Arbeit nicht zu sehr „ins Private frisst“, wirbt er weiter. Auch Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ist begeistert und preist das Homeoffice als Errungenschaft in der Krise, „hinter die wir nicht mehr zurückfallen sollten“. Die Opposition der Grünen applaudiert. Schon vor einem Jahr hatte die Partei entsprechendes gefordert.

 

 

 

Arbeitgeber: Orientierung nur an betrieblichem Erfordernis

Entsetzt sind hingegen die Arbeitgeber. Zwar profitieren Sie aktuell stark von dem Homeoffice-Boom als Lösung der Beschäftigung in der Pandemie. Doch in einem Gesetz, in dem ein derartiges Arbeitnehmerrecht verbrieft wird, sehen sie eher eine Drohung, wie der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA), Steffen Kampeter, kommentierte. Natürlich sei es im Interesse von Arbeitgebern und Beschäftigten gleichermaßen, mobiles Arbeiten dort einzusetzen, wo es möglich und sinnvoll erscheint, so Kampeter. Doch „dabei müssen betriebliche Belange und die Wünsche der Kunden eine zentrale Rolle spielen. Mit Homeoffice allein kann die Wirtschaft nicht am Laufen gehalten werden.“

 

Schon im Mai vergangenen Jahres hat der BdA massive verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. In einem ausführlichen Statement aus dem Mai 2019 heißt es unter anderem:

 

  • BdA-Statement: Mobiles Arbeiten nur auf freiwilliger Basis

... zur grundgesetzlich geschützten Unternehmerfreiheit:

Die Ausgestaltung des Arbeitsortes muss sich ebenso wie die Arbeitszeit grundsätzlich nach den Wünschen und Anforderungen der Kunden richten. Sie stellen durch ihre Nachfrage den Betrieb und auch die Arbeitsleistung sicher.

 

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit ist daher konstitutiv für die Arbeitsbeziehungen und verfassungsrechtlich abgesichert.

 

... zum Rechtsanspruch:

Wie ist mit dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung umzugehen, wenn der Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Homeoffice hat, der Arbeitgeber gleichzeitig für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich ist und daher zu Kontrollzwecken Zugang zur Wohnung des Beschäftigten, der im Homeoffice tätig wird, benötigt?

 

Es sind vielerlei gesetzgeberische Flankierungen zur Förderung des mobilen Arbeitens und Homeoffice denkbar, wie z. B. Erleichterungen im Bereich des Arbeitsschutzes und Klarstellungen im Bereich des Datenschutzes. Ein gesetzlicher Anspruch würde in keiner Weise der Förderung dieses Instruments dienen und neue Chancen der Digitalisierung in diesem Bereich abwürgen.

 

Weiterführende Links

(JT)

Quelle: ID 46549942