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· Sonderregelungen vs. Öffnungsschritte

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld jetzt bis 30.06.2022 ‒ Wo bleibt die Exit-Strategie?

Bild: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com

| Die aktuelle Kurzarbeitergeld-Verordnung läuft am 31.03.2022 aus. Die pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden nun aber verlängert. Bis zum 30.06.2022 sollen die Zugangsvoraussetzungen herabgesetzt bleiben. Betroffene Betriebe ‒ vor allem die Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft oder das Gastgewerbe ‒ erhalten damit weitere Planungssicherheit. Darauf hat sich das Bundeskabinett geeinigt. Indes hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erste Öffnungsschritte in Aussicht gestellt, blieb dabei aber unkonkret. |

Kurzarbeitergeld

Bis Ende Juni kann ein Betrieb nun weiterhin Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bis zum 30.06.2022 gilt:

 

  • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.
  • Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.

 

Der neue Gesetzentwurf soll die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängern. Sie beträgt aktuell 24 Monate.

 

Planungssicherheit für die Unternehmen

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt habe sich im Laufe der Pandemie deutlich verbessert, heißt es weiter. Auch die Zahl der Menschen in Kurzarbeit ist gesunken. Angesichts der schwer abschätzbaren weiteren Entwicklung soll nun die Planungssicherheit erhalten bleiben.

Akuthilfen für pflegende Angehörige auch verlängert

Der Entwurf sieht neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld vor, auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige sowie einige Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit bis zum 30. 06.2022 zu verlängern.

Arbeitgeber verlangen eine Exit-Strategie

Viele Betriebe werden die Sonderregelungen zur Kurzarbeit noch länger brauchen, teilt Rainer Dulger, Präsident des Bundesverbandes der Arbeitgeber (BDA) zu den Regierungsplänen mit. Auch eine Erstattung von Sozialbeiträgen bleibe noch wichtig. Gleichwohl gelte: Kurzarbeitergeld ist keine Dauerhilfe. „Wir brauchen bei den Corona-Sonderregelungen eine Exit-Strategie. Und es muss bei einem Bundeszuschuss für die Arbeitslosenversicherung bleiben, der Beitragserhöhungen verhindert“, so die Forderung des BDA vom 01.02.2022.

Scholz stellt Öffnungsschritte in Aussicht

„Die Entwicklung der Pandemie erlaubt uns, erste Öffnungsschritte in den Blick zu nehmen“, sagte nun Bundeskanzler Olaf Scholz am 11.02.2022 in seiner ersten Rede vor dem Bundesrat. „Wir müssen aber wachsam bleiben und diejenigen schützen, die besonders gefährdet sind. Wir wollen unsere Erfolge nicht aufs Spiel setzen“, setzte er nach und erneuerte einen Impfappell, statt die Öffnungsperspektive zu konkretisieren.

 

(JT)

 

Quellen |

  • bundesregierung.de vom 09.02.2022 zum Kug und vom 11.02.2022 zu Öffnungsschritten
  • Arbeitgeber.de, News vom 01.02.2022 (BDA)
Quelle: ID 47993052