28.04.2022 · Nachricht aus CB · Planbare Eingriffe
Auch Klinikärztinnen und -ärzte mit entsprechender Genehmigung sind befugt, ärztliche Zweitmeinungen zu bestimmten planbaren chirurgischen Eingriffen abzugeben (Beitrag online, zuletzt aktualisiert am 16.09.2021, Abruf-Nr. 45688055 ). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun ihren zweiten Bericht über Zweitmeinungen auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlicht (online unter iww.de/s6354 ).
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27.04.2022 ·
Sonderausgaben aus CB · Downloads · Privatliquidation
Die GOÄ, die zuletzt im Jahr 1996 teilreformiert wurde, ist alt, doch sie gilt weiterhin. Die Sonderausgabe zeigt die Rahmenbedingungen für Faktorsteigerungen nach der GOÄ sowie mögliche Begründungen dafür oder den Umgang mit denkbaren Einwänden. Mithilfe von Beispielen und Formulierungshilfen wird erläutert, in welchen Fällen und auf welche Weise eine Steigerung der GOÄ-Faktoren über den Schwellenwert hinaus angemessen, gut begründet und erfolgversprechend ist. Ziel ist es, die ...
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27.04.2022 · Nachricht aus CB · Privatliquidation
Wann die neue GOÄ kommt, bleibt ungewiss: Wer als (Chef-)Ärztin/Arzt privat abrechnet, muss weiter mit „eingefrorenen“ Honoraren und einem veralteten Leistungsverzeichnis arbeiten. Die einzige Möglichkeit, noch Gewinne zu erzielen, ist, die bestehenden Möglichkeiten der aktuellen GOÄ zu nutzen. Wie das gelingt, erläutert die neue CB-Sonderausgabe „Faktor steigern – Honorar erhöhen“ (online unter iww.de/cb , Downloads).
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25.04.2022 · Fachbeitrag aus CB · Gebührenbemessung
Im Gegensatz zum EBM, der auf Festpreisen basiert, offeriert die derzeit gültige GOÄ die Möglichkeit, die Honorare durch Anwendung von Steigerungssätzen variabel zu gestalten. Leider wird diese Möglichkeit, insbesondere im Rahmen der niedergelassenen Praxis, oft seit Jahrzehnten nicht genutzt. Dabei ist es mit relativ wenig zusätzlichem Aufwand möglich, die in § 5 GOÄ beschriebene Gebührenspanne vorteilhaft zu nutzen. In der Praxis ist nach wie vor ein Festhalten an den starren ...
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25.04.2022 · Fachbeitrag aus CB · Berufsrecht
Jeder Arzt muss schon aus Patientenschutzgründen uneingeschränkt gesundheitlich zur Ausübung seines Berufs geeignet sein. Fehlt diese Eignung, z. B. aufgrund einer Abhängigkeit, droht die Anordnung des Ruhens der Approbation. Damit, welche Anforderungen an die Begutachtung einer Abhängigkeitsproblematik zu stellen sind, hatte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu beschäftigen (13.07.2021, Az. 21 ZB 18.509)
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20.04.2022 · Nachricht aus CB · Arbeitsrecht
Wird im Zuge der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht (CB 03/2022, Seite 6) dem Arbeitgeber eine aus dem Internet ausgedruckte Bescheinigung ohne vorherige ärztliche Untersuchung vorgelegt, ist eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Lübeck wies die Kündigungsschutzklage einer Krankenschwester ab (Entscheidung vom 18.04.2022, ohne Aktenzeichen, kostenlose-urteile.de , noch nicht rechtskräftig).
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20.04.2022 · Nachricht aus CB · Facharztweiterbildung
Eine Vertragsklausel, wonach das zum Zwecke der Weiterbildung abgeschlossene Arbeitsverhältnis eines in der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen approbierten Arztes nach Ablauf der Probezeit erst nach 42 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ordentlich gekündigt werden kann, benachteiligt den in der Weiterbildung befindlichen Arzt entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Daher ist eine solche Klausel nach § 307 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam ...
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19.04.2022 · Fachbeitrag aus CB · ArztHaftung
Ein niedergelassener Gynäkologe teilte seiner Patientin mit, dass sie aufgrund ihres pathologischen CTG möglichst bald ins Krankenhaus müsse – dieser Hinweis erfolgte nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aber nicht eindringlich genug. Für die sich aus dem Versäumnis ergebende Schädigung des Neugeborenen hafteten daher nicht die Ärzte der Klinik, in der die Entbindung stattfand, sondern deren niedergelassener Kollege (Urteil vom 17.12.2021, Az. 26 U 102/20).
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14.04.2022 · Nachricht aus CB · Nuklearmedizin
Frage: „Bisher haben wir die Nr. 5420 GOÄ (Herz, Radionuklidventrikulographie in Ruhe) nur für Leistungen im stationären Bereich abgerechnet. Gibt es irgendwelche Bedenken, die Ziffer auch für ambulant erbrachte Leistungen abzurechnen?“
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