27.04.2022 · Nachricht aus CB · Privatliquidation
Wann die neue GOÄ kommt, bleibt ungewiss: Wer als (Chef-)Ärztin/Arzt privat abrechnet, muss weiter mit „eingefrorenen“ Honoraren und einem veralteten Leistungsverzeichnis arbeiten. Die einzige Möglichkeit, noch Gewinne zu erzielen, ist, die bestehenden Möglichkeiten der aktuellen GOÄ zu nutzen. Wie das gelingt, erläutert die neue CB-Sonderausgabe „Faktor steigern – Honorar erhöhen“ (online unter iww.de/cb , Downloads).
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25.04.2022 · Fachbeitrag aus CB · Gebührenbemessung
Im Gegensatz zum EBM, der auf Festpreisen basiert, offeriert die derzeit gültige GOÄ die Möglichkeit, die Honorare durch Anwendung von Steigerungssätzen variabel zu gestalten. Leider wird diese Möglichkeit, insbesondere im Rahmen der niedergelassenen Praxis, oft seit Jahrzehnten nicht genutzt. Dabei ist es mit relativ wenig zusätzlichem Aufwand möglich, die in § 5 GOÄ beschriebene Gebührenspanne vorteilhaft zu nutzen. In der Praxis ist nach wie vor ein Festhalten an den starren ...
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25.04.2022 · Fachbeitrag aus CB · Berufsrecht
Jeder Arzt muss schon aus Patientenschutzgründen uneingeschränkt gesundheitlich zur Ausübung seines Berufs geeignet sein. Fehlt diese Eignung, z. B. aufgrund einer Abhängigkeit, droht die Anordnung des Ruhens der Approbation. Damit, welche Anforderungen an die Begutachtung einer Abhängigkeitsproblematik zu stellen sind, hatte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu beschäftigen (13.07.2021, Az. 21 ZB 18.509)
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20.04.2022 · Nachricht aus CB · Arbeitsrecht
Wird im Zuge der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht (CB 03/2022, Seite 6) dem Arbeitgeber eine aus dem Internet ausgedruckte Bescheinigung ohne vorherige ärztliche Untersuchung vorgelegt, ist eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Lübeck wies die Kündigungsschutzklage einer Krankenschwester ab (Entscheidung vom 18.04.2022, ohne Aktenzeichen, kostenlose-urteile.de , noch nicht rechtskräftig).
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20.04.2022 · Nachricht aus CB · Facharztweiterbildung
Eine Vertragsklausel, wonach das zum Zwecke der Weiterbildung abgeschlossene Arbeitsverhältnis eines in der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen approbierten Arztes nach Ablauf der Probezeit erst nach 42 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ordentlich gekündigt werden kann, benachteiligt den in der Weiterbildung befindlichen Arzt entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Daher ist eine solche Klausel nach § 307 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam ...
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19.04.2022 · Fachbeitrag aus CB · ArztHaftung
Ein niedergelassener Gynäkologe teilte seiner Patientin mit, dass sie aufgrund ihres pathologischen CTG möglichst bald ins Krankenhaus müsse – dieser Hinweis erfolgte nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aber nicht eindringlich genug. Für die sich aus dem Versäumnis ergebende Schädigung des Neugeborenen hafteten daher nicht die Ärzte der Klinik, in der die Entbindung stattfand, sondern deren niedergelassener Kollege (Urteil vom 17.12.2021, Az. 26 U 102/20).
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14.04.2022 · Nachricht aus CB · Nuklearmedizin
Frage: „Bisher haben wir die Nr. 5420 GOÄ (Herz, Radionuklidventrikulographie in Ruhe) nur für Leistungen im stationären Bereich abgerechnet. Gibt es irgendwelche Bedenken, die Ziffer auch für ambulant erbrachte Leistungen abzurechnen?“
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11.04.2022 · Fachbeitrag aus CB · Arzthaftungsrecht
Nicht selten sind Behandlungssituationen in der Klinik so speziell und außergewöhnlich, dass es keine fachlichen Standards wie etwa Leitlinien hierfür gibt. Doch welcher Sorgfaltsmaßstab gilt dann haftungsrechtlich? Hierzu hat das Landgericht (LG) Flensburg ein interessantes Urteil gesprochen, das nunmehr veröffentlicht worden ist: Als Maßstab gilt die „Sorgfalt eines vorsichtig Behandelnden“. Die Erben einer Patientin hatten mit ihrer Klage z. T. Erfolg (Urteil vom 08.10.2021, Az. 3 ...
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08.04.2022 · Fachbeitrag aus CB · Coronapandemie
Die GOÄ-Hygienepauschale für erhöhte Hygienekosten im Zusammenhang mit der Coronapandemie ist seit dem 01.04.2022 nicht mehr berechnungsfähig. Zuletzt (seit dem 01.01.2022) war für diese Pauschale die Nr. 383 GOÄ analog (4,02 Euro beim Faktor 2,3) empfohlen worden. Dennoch können Ärztinnen und Ärzte erhöhte Hygienekosten im Rahmen der Privatliquidation berücksichtigen – über die Faktorsteigerung sowie die Abrechnung bestimmter Materialkosten.
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