26.08.2015 · Fachbeitrag aus CB · Erstattungsrecht
Für eine In-vitro-Fertilisation (IVG) besteht eine Erstattungspflicht der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, auch wenn es sich um eine idiopathische Sterilität handelt. Darauf hatte das Landgericht (LG) Nürnberg hingewiesen. Nach diesem Hinweis nahm die Krankenkasse die Berufung gegen die erfolgreiche Patientenklage vor dem Amtsgericht zurück
(Az. des Verfahrens vor dem LG: 8 S 7937/14).
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04.08.2015 · Nachricht aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 9. Juli 2015 (Az. III ZR 329/14, Abruf-Nr. 178480 unter cb.iww.de ) entschieden: Will der Patient eines Krankenhauses vom Träger der in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Klinik die Adresse eines Mitpatienten erfahren, damit er gegen diesen einen Schadensersatzanspruch wegen einer während des Krankenhausaufenthalts begangenen vorsätzlichen Körperverletzung geltend machen kann, so ist der Krankenhausträger grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus CB · Frist läuft
Dieses Urteil lässt Klinikleitungen und Chefärzte, die den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Abteilung verantworten, aufhorchen: Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass bei der Vergütungsforderungen gegenüber der GKV erst ab dem 1. September 2015 eine Schlichtung vorgeschaltet werden muss. (Urteil des 1. Senats vom 23. Juni 2015, Az. B 1 KR 26/14 R, Abruf-Nr. 144972 ). Bisher war man davon ausgegangen, dass die – manchmal als lästig empfundene – Pflicht schon jetzt besteht.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus CB · Klinik-Einweisungen
Fast unbemerkt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) beschlossen, die am 30. April 2015 in Kraft trat (Abruf-Nr. 145015 ). In ihrem Kern werden Vertragsärzte verpflichtet, vor der Einweisung in ein Krankenhaus alternativ alle ambulanten Behandlungsangebote in Erwägung zu ziehen. Für Chefärzte ist die KE-RL interessant, da die Klinik-Einweisungen zurückgehen könnten.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus CB · Abrechnung
Erleichterung für Chefärzte konservativer Disziplinen: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden, dass eine Chefärztin einer Klinik für psychosomatische Medizin Wahlleistungen nicht persönlich erbringen muss – es reicht, wenn sie das von ihr entwickelte Behandlungskonzept durch Supervisionen, Nachbesprechungen und Übergabegespräche koordiniert und überwacht (Urteile vom 15. Juni 2015, Az. 1 U 97/14 und 1 U 98/14, Abruf-Nrn. 144988 und 144975 ). Auch zur Frage der Abrechnung ...
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus CB · MDK-Kontrollen
Krankenkassen bezweifeln bei Abrechnungsprüfungen häufig, dass ein stationärer Aufenthalt oder eine OP nötig waren. Zudem wird versucht, die Dauer des stationären Aufenthalts unter die untere Grenzverweildauer zu „drücken“. Doch hier gilt: Bei Einhaltung der Grenzverweildauer besteht keine Auffälligkeit, die den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Rechnungsprüfung ermächtigt. Wie können sich Klinikleitung und Chefarzt gegen solche Vorhaltungen des MDK wehren?
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus CB · Delegation
Das deutsche Gesundheitswesen gilt als eines der besten weltweit. Die hohe Versorgungsqualität ist auch in der konsequenten Anwendung des Approbationsvorbehalts begründet. Unabhängig davon bestehen Versorgungsengpässe. Ob man diese durch die Ausweitung von akademisierten Gesundheitsfachberufen wie dem Physician Assistant (PA) schließen sollte, wie in dem Beitrag in der letzten Ausgabe gefordert wird (CB 07/2015, S. 3), ist mehr als fraglich. Eine Replik.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus CB · Der Praktische Fall
Chefarzt A liquidiert privat gegenüber seinen Wahlleistungspatienten. Diese werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Chefarzt B verfügt über eine Ermächtigung, in deren Rahmen er GKV-Patienten behandelt. Für diese vertragsärztlichen Leistungen ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) Abrechnungsgrundlage. Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, beantwortet die Fragen der beiden Chefärzte.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus CB · Chefarzt-Vertrag
Teil 7 schließt diese Beitragsreihe ab. Er befasst sich mit Vereinbarungen, die sich meist nicht im Chefarzt-Vertrag, sondern in gesonderten Abreden befinden. Darin verpflichtet der Klinikträger Chefärzte mit bloßer Beteiligungsvergütung, bei der Abrechnung der wahlärztlichen Leistungen mit einem ganz bestimmten Dienstleister zusammenzuarbeiten. Doch eine solche vermeintliche Abgabe der Verantwortung von Klinik und Chefarzt ist für beide kein sanftes Ruhekissen, wenn etwas schiefläuft.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus CB · Privatliquidation
Es wird kontrovers erörtert, ob der Chefarzt die Nr. 45 GOÄ persönlich erbringen muss oder ob zum Beispiel die Morgenvisite durch einen Oberarzt oder einen Assistenzarzt erfolgen darf und ob es reicht, wenn der Chefarzt nach seinem OP-Plan erst die Nachmittagsvisite macht.
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