06.11.2019 · Quartalsbeihefter · Downloads · Unternehmensberatung
Zusammenarbeit der Betriebsprüfung mit den Straf- und Bußgeldsachenstellen sowie der Steuerfahndung
Bei den großen, in den Medien veröffentlichten Fällen von Steuerhinterziehung, z. B. Umsatzsteuerbetrug, Panamapapers, CD-Ankäufe etc., ist jedem klar, warum Staatsanwaltschaften und Steuerfahndungsstellen tätig werden müssen. Dies sind aber nur die „großen“ Fälle. Wie sieht die tägliche Arbeit des Steuerfahnders aus? Wie kommt er an seine Fälle? Das Zusammenspiel der Betriebsprüfungsdienste und der Straf- und Bußgeldsachenstellen (im Folgenden nur STRABUST) sowie der Steuerfahndungsstellen (im Folgenden nur STEUFAST) soll im Folgenden dargestellt werden.
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