15.08.2017 · Downloads allgemein · Downloads · Unternehmensberatung
Zeitnahe Prüfung durch Kassen-Nachschau
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (GSchuMadiG/„Kassengesetz“)“ ist am 28.12.16 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die einzelnen Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Zu diesem Maßnahmenpaket gehört auch die Einführung einer „Kassen-Nachschau (§ 146 b AO)“. Die neu eingefügte Kassen-Nachschau kann erstmals nach dem 31.12.17 durchgeführt werden (Art. 97 § 30 Abs. 2 Satz 1 EGAO).
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