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  • 05.04.2022 · Quartalsbeihefter · Downloads · Unternehmensberatung

    Sanierungsmoderation: Die vorinsolvenzliche Sanierung nach StaRUG

    Bei der im Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: StaRUG) zum 1.1.21 eingeführten Sanierungsmoderation handelt es sich um eine freiwillige Sanierungsoption des schuldnerischen Unternehmens als vertrauliches, nicht öffentlich geführtes Verfahren mit Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sanierungsmoderators, jedoch ohne die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens. Die Sanierungsmoderation stellt eine Vorstufe vor den anderen gesetzlichen Sanierungsinstrumenten (Sanierungs- und Restrukturierungsrahmen, Insolvenzverfahren, Schutzschirmverfahren etc.) dar. Sie ist stark an der bislang gelebten außergerichtlichen Sanierungspraxis angelehnt und bietet dem Schuldner die notwendige Verschwiegenheit, um seine Unternehmensabläufe nicht zu gefährden.

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