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  • 05.03.2021 · Quartalsbeihefter · Downloads · Unternehmensberatung

    Ordnungsgemäße Kassenführung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

    Die Praxis zeigt, dass selbst Erläuterungsbücher zur Kassenführung bzw. zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unrichtige Erläuterungen zur ordnungsgemäßen Kassenführung enthalten können. Stattdessen benötigen Unternehmer und steuerliche Berater eine praxisnahe Hilfestellung durch verständliche Regeln. Nur dann sind die Aufzeichnungen auch beanstandungssicher. Sind bei der EÜR die Geschäftsvorfälle nicht anhand der Belege nachprüfbar, muss die Kassen-Nachschau diese beanstanden und verwerfen. Denn dann ist die konkrete Kassenführung unzulässig und schon allein dadurch mit gravierenden Fehlern belastet.

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