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  • 06.10.2025 · Quartalsbeihefter · Downloads · Unternehmensberatung

    Gewährung sachlicher Steuerbefreiungen bei verdeckten disquotalen Einlagen in Personen­gesellschaften

    Mit einem Urteil aus dem Jahr 2020 stellt der BFH (5.2.20, II R 9/17, BStBl II 20, 658) im Fall einer disquotalen Einlage klar, dass die anderen Gesellschafter dadurch bereichert werden, dass sich ihre über die Personengesellschaft gehaltene Beteiligung am Gesamthandsvermögen erhöht. Bisher nicht zu entscheiden hatte der BFH die für die Praxis relevante Folgefrage, was konkret als Gegenstand der Zuwendung anzusehen ist und folglich, ob an den Zuwendungsgegenstand sachliche Steuerbefreiungen geknüpft werden können. Das FG Hamburg (27.2.24, 3 K 117/22, EFG 24, 1057) hatte jüngst Gelegenheit, diese Frage zu klären. Trotz Zulassung der Revision kann es nicht zur Entscheidung durch den BFH kommen, da das unterlegene FA die Revision nicht weiterverfolgt hat.