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  • 16.01.2019 · Quartalsbeihefter · Downloads · Unternehmensberatung

    01/2019: Das von der Bank gekündigte Unternehmensdarlehen: BGH ebnet Weg zur banklichen Überkompensation

    Die Vorfälligkeitsentschädigung dient dem Ausgleich jener Nachteile, die einer Bank widerfahren, wenn ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen vor dem Ende der Zinsbindungsfrist zurückgeführt wird (BGH 1.7.97, XI ZR 197/96). In einem aktuellen Urteil (BGH 20.2.18, XI ZR 445/17, Abruf-Nr. 200715) befasste sich der BGH mit der Frage der Berechnung des Verzugsschadens bei einem von der Bank gekündigten Festzinsdarlehen. Eigentlich war diese Rechtsfrage bereits mit dem sog. Bruttosollzinsurteil aus dem Jahr 1988 (BGH 28.4.88, III ZR 57/87) geklärt, gleichwohl sah der BGH die Notwendigkeit, sich nochmals mit der Rechtslage zu befassen.

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