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  • 06.04.2021 · Quartalsbeihefter · Downloads · Finanzierung

    Insolvenz-Basiswissen für Steuer- und Unternehmensberater nach neuem Recht

    Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG – Sanierungs- Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) sind mit Wirkung zum 1.1.21 diverse Neuregelungen in der Insolvenzordnung in Kraft getreten. Geändert wurden u. a. die Vorschriften über die Haftung der Geschäftsleitungsorgane für Zahlungen, die nach dem Eintritt der materiellen Insolvenzreife geleistet werden. Die bisher in verschiedenen Einzelgesetzen verstreuten Haftungsnormen (§§ 64 GmbHG a. F., 130a HGB a.F., 92 Abs. 2 AktG a.F.) sind in 15b Abs. 1 InsO n. F. zusammengeführt und durch einige Neuregelungen ergänzt worden, die für die antragspflichtigen Geschäftsführungsorgane im Vergleich zum alten Recht zu einer deutlichen Haftungsverschärfung führen, wenn der Insolvenzantrag verspätet gestellt wird. Unter dem Gesichtspunkt der Haftungsvermeidung gilt es für Geschäftsführungsorgane und Berater, den Zeitpunkt des Eintritts von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung möglichst genau zu markieren und die damit verbundenen Haftungsrisiken zu kennen.

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