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  • 05.10.2018 · Sonderausgaben · Downloads · Buchführung

    So macht der Prüfer keine Kasse bei der Nachschau

    Im Bereich der Kassenführung gibt es seit 2017 Veränderungen, auf die die Berater und ihre Mandanten reagieren müssen. Denn der Gesetzgeber hat ab dem 1.1.17 die Einzelaufzeichnungspflicht in § 146 Abs. 1 S. 1 AO eingeführt. Jetzt ist ein Anwendungserlass zu § 146 AO ergangen. Damit muss die Frage entschieden werden, ob in allen gastronomischen Betrieben seit dem 1.1.17 Einzelaufzeichnungen erfolgen müssen. Die für Berater und Unternehmer überaus wichtigen Fragen der richtigen Erlöserfassung im gastronomischen Betrieb sollen in dieser Sonderausgabe schwerpunktmäßig zur Diskussion gestellt werden. Ziel muss sein, für eine beanstandungssichere Kassenführung zu sorgen.

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