22.09.2026 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinar am 2.11.26
Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive ...
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15.06.2022 · Fachbeitrag aus AStW · BMF-Schreiben
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium zu den strengen Voraussetzungen zum Abzug außergewöhnlicher Belastungen für Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland Stellung genommen. Aufgrund der Rechtsprechung und der erhöhten Mitwirkungspflicht für Steuerpflichtige bei Auslandsbeziehungen dürfte es in der Praxis häufig zum Versagen der Steuervergünstigung kommen. Aus diesem Grund erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.
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11.09.2018 · Fachbeitrag aus AStW · Lohnsteuer
Verschafft sich eine mit Buchhaltungsaufgaben betraute Mitarbeiterin ohne Anspruch und ohne Kenntnis des Arbeitgebers „Gehaltszahlungen“, kann der Arbeitgeber auch nach einer beanstandungslosen Lohnsteueraußenprüfung die Änderung der Lohnsteueranmeldungen begehren. Insoweit finden die allgemeinen Korrekturvorschriften Anwendung.
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08.02.2017 · Nachricht aus AStW · § 81 FGO
Das FG muss alles unternehmen, um bisher ungenannt gebliebene Geschäftspartner und „erdrückende“ Beweismittel selbst zu ermitteln und in das Verfahren einzuführen. Es darf sich insoweit nicht auf die Ermittlungsarbeit der Finanzbehörden verlassen. Erst wenn eigene Ermittlungen unmöglich sind, darf das FG auf die unmittelbaren Erkenntnisquellen verzichten.
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12.08.2026 · Fachbeitrag aus AStW · Aufhebung eines Arbeitsvertrags
Private Willenserklärungen und behördliche Verwaltungsakte (öffentlich-rechtliche Willenserklärung), die bestimmte Rechtsfolgen auslösen sollen, werden nur wirksam, wenn sie dem Empfänger tatsächlich zugegangen sind (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB).
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19.12.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 69 FGO
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist auch dann begründet, wenn das Finanzamt dem FG keine Unterlagen, Akten oder präsente Beweismittel zu streitigen Hinzuschätzungen vorgelegt hat. Dem Finanzamt obliegt insoweit die Feststellungslast (objektive Beweislast); es muss die steuererhöhenden Umstände hinreichend schlüssig darlegen.
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