14.03.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Betrieblich oder beruflich veranlasste Bewirtungsaufwendungen werden wegen des untrennbaren Bezuges zur privaten Lebensführung gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nur mit 70 % zum Abzug als Betriebsausgaben zugelassen, wenn die Aufzeichnungspflichten erfüllt sind. Abweichend hiervon gilt das Abzugsverbot über § 4 Abs. 5 S. 2 EStG nicht, wenn der Bewirtungszweck Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten gewerbsmäßigen Betätigung des Steuerpflichtigen ist. Das begünstigt in der ...
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14.03.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das BMF hat den Anwendungserlass zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer an die Änderungen durch das Jahressteuergesetzes 2010 angepasst, wonach rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 ein begrenzter Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben bis zu 1.250 EUR jährlich möglich ist, wenn dem Arbeitnehmer oder Selbstständigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nachfolgend die wichtigsten Neuregelungen für die Praxis.
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14.03.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Werden Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder von einem Gericht, einer Behörde oder von Organen der Europäischen Gemeinschaft festgesetzt, dürfen diese nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dieses Abzugsverbot gilt nach einem Urteil des FG Münster aber nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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14.03.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Beantragen Eheleute die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG, müssen sie den Nachweis über die Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte auch dann über eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde vorlegen, wenn das Paar angibt, keine derartigen Einkünfte erzielt zu haben. Für diese materielle Tatbestandsvoraussetzung ist auch eine Nullbescheinigung erforderlich. Damit widerspricht der BFH der Literatur-Auffassung, wonach dann keine ...
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11.02.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Eine Kapitalertragsteuer auf den Verkauf eines ausländischen Investmentfonds ist nur dann nach § 36 Abs. 2 EStG anzurechnen, wenn die thesaurierten Kapitalerträge zuvor beim Anleger oder bei seinem Rechtsvorgänger als Einnahmen steuerlich erfasst worden sind (BFH 8.9.10, I R 90/09). Im entschiedenen Fall ging es zwar noch um den alten Rechtsstand, der Tenor ist aber gleichwohl auf die Neuregelungen der Abgeltungsteuer seit 2009 anzuwenden. Hintergrund ist, dass Erträge eines ausländischen ...
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