16.01.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Dividenden aus Anteilen an Wohnungsgenossenschaften gehören gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den Kapitaleinkünften und werden grundsätzlich nicht mehr mit dem individuellen Steuersatz erfasst. Auf die Einkünfte wird eine Kapitalertragsteuer von einheitlich 25 % (plus SolZ und ggf. Kirchensteuer) von der Wohnungsgenossenschaft einbehalten (Abgeltungsteuer). Eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuerschuld ist in der Regel nicht mehr möglich. Wohnungsgenossenschaften ohne ...
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16.01.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 vergrößert sich der Höchstbetrag nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG von 8.004 EUR um die für die Absicherung der unterhaltsberechtigten Person aufgewandten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn für diese kein Sonderausgabenabzug möglich ist (§ 33a Abs. 1 Satz 2 EStG). Die begünstigten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge können auch ohne weiteren Nachweis bei der Erhöhung des Höchstbetrags nach § ...
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16.01.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das BMF hat mit Schreiben vom 29.11.2011 (IV C 1 - S 2252/09/10003 :006) eine Reihe von Erlassen zum Leerverkauf mit Aktien oder Investmentfonds mit Wirkung ab dem 1.1.2012 aufgehoben. Dabei handelt es sich um folgende BMF-Schreiben, die für Vorgänge vor 2012 weiter anwendbar sind:
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16.01.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Auslandsdividenden unterliegen in voller Höhe der Abgeltungsteuer, sofern der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist. Viele Staaten behalten bereits an der Quelle eine Steuer ein, die sich nicht mit einem Freistellungsauftrag vermeiden lässt. Die auf Kapitalerträge einbehaltene Quellensteuer wird nach dem OECD-Musterabkommen und den DBA in Deutschland mit maximal 15 % berücksichtigt. Seit 2009 mindert die ausländische Quellensteuer gem. § 32d Abs. 5 EStG sofort die Abgeltungsteuer und wird ...
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16.01.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Beziehen deutsche Aktionäre Dividenden von einer Norwegischen Kapitalgesellschaft, wird ein Quellensteuersatz von 25 % abgezogen. Die mit der Quellensteuer belasteten Anleger haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung in Norwegen, weil die Dividenden in Höhe eines fiktiven risikofreien Ertrags aus dem investierten Kapital steuerfrei bleiben. Dieser steuerfreie Ertrag wird aus dem tatsächlichen Kaufpreis für die Aktien mit einem Prozentsatz ermittelt, der sich nach dem ...
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16.01.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Erbringen Vereine Sonderleistungen für einzelne Mitglieder, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach dem vereinbarten Entgelt und in bestimmten Fällen nach dem Mitgliedsbeitrag (Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Decken die Entgelte und Beiträge nicht den Finanzbedarf, werden die Vereine von anderer Seite bezuschusst. Übersteigen in diesen Fällen die vorsteuerbelasteten Kosten die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 UStG, kommt bei Leistungen an Mitglieder und nahestehenden Personen die ...
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