23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Bei der Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im sog. Stuttgarter Verfahren ist nach R 99 ErbStR der gewichtete Durchschnittsertrag möglichst auf der Grundlage der letzten drei vor dem Besteuerungszeitpunkt abgelaufenen Wirtschaftsjahre zu ermitteln. Nach dem Vorerlass vom 24.11.2004 (3 - S 3102/10) sollte es danach jedoch nicht ausgeschlossen sein, im Einzelfall den Durchschnittsertrag nicht aus den Ergebnissen der drei ...
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23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Zurzeit werden zwischen den Kostenträgern und der Ärzteschaft verschiedene neue Formen der ärztlichen Leistungserbringung vereinbart. Das BMF hat in Abstimmung mit den Finanzbehörden der Länder geprüft, ob bei den nachfolgend genannten Formen der ärztlichen Leistungserbringung freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielt werden:
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23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Der Umstand, dass das BVerfG die Besteuerung von Wertpapiergeschäften in 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt hat, rechtfertigt bei bestandskräftigen Verwaltungsakten nicht die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit. Zwar kommt es insoweit zu einer Besserstellung derjenigen Anleger, die entweder rechtzeitig einen Rechtsbehelf gegen die entsprechenden Einkommensteuerfestsetzungen für 1997 oder 1998 eingelegt oder ihre Spekulationsgewinne erst gar nicht erklärt haben. Betroffenen war ...
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23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das FinMin Schleswig-Holstein führt in einem mit den übrigen Länderbehörden abgestimmten Schreiben anhand einer ausführlichen Beispielsrechnung auf, wie die Steuer bei einer Schenkungskette für den Letzterwerb zu berechnen ist, sodass sich der Freibetrag zum Zeitpunkt dieses Erwerbs tatsächlich auswirkt. Dabei wird die BFH-Rechtsprechung (BFH 2.3.05, II R 43/03, BStBl II, 728) einbezogen, wonach sich der zuvor nicht verbrauchte Freibetrag über den Zehnjahres-Zeitraum hinaus auswirkt.
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23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Arbeitnehmern und Selbstständigen steht keine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe der Beträge für Abgeordnete zu, da sie nicht zu dieser Berufsgruppe gehören. Selbst wenn die Abgeordnetenpauschale nicht realitätsgerecht ausgestaltet wäre, würde das zu keiner Ausweitung auf andere Berufsgruppen wie Arbeitnehmer führen. In diesem Fall würde die Pauschale höchstens auf die tatsächlich entstandenen mandatsbedingten Aufwendungen der Abgeordneten reduziert. Dies ist aber nicht ...
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23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Nebentätigkeit entstehen, sind bis zu 2.100 EUR mit der Übungsleiterpauschale abgegolten und nicht absetzbar. Nur bei höheren Aufwendungen kann der übersteigende Betrag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gilt nach dem rechtskräftigen Urteil vom FG Berlin-Brandenburg (5.12.07, 7 K 3121/05 B) auch dann, wenn die Einnahmen unter dem Übungsleiterpauschbetrag liegen. Dabei sind folgende ...
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23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Wird vom FG die Revision zugelassen, muss sie gemäß § 120 Abs. 2 FGO innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils begründet werden. Hat das FG durch einen Gerichtsbescheid entschieden, ist nach einem Beschluss des BFH die Zustellung des vollständigen Gerichtsbescheids als „Zustellung des vollständigen Urteils“ im Sinne des § 120 Abs. 2 FGO anzusehen. Ist die Revisionsbegründungsfrist abgelaufen, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur erreicht ...
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23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Finanzbehörden sind verpflichtet, den Verdacht einer Korruption der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Der BFH betont, dass es hierbei keinen Spielraum für eine selbstständige Prüfung gibt, ob eine strafrechtliche Verfolgung überhaupt in Betracht kommt oder von vornherein ausgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Strafverfolgung obliegt selbst dann der Staatsanwaltschaft, wenn es sich um einen offensichtlich verjährten Fall handelt. Dann stellt die Offenbarung keinen ...
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23.10.2008 · Fachbeitrag aus AStW ·
Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG darf bei einer Neugründung eines Unternehmens der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres 17.500 EUR nicht überschreiten. Liegen der Umsatzprognose unrealistisch hohe Erwartungen zugrunde, kann es im Nachhinein durch die Jahresveranlagung noch zur Einstufung als Kleinunternehmer kommen. Im vom FG Düsseldorf entschiedenen Fall schätzte der neu gegründete Betrieb die Erlöse auf 45.000 EUR, tatsächlich belief sich ...
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